Weitere Entscheidungen unten: BFH, 17.06.2009 | BFH, 24.06.2009 | BFH, 29.04.2009 | BFH, 28.05.2009

Rechtsprechung
   BFH, 25.06.2009 - IX R 42/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,108
BFH, 25.06.2009 - IX R 42/08 (https://dejure.org/2009,108)
BFH, Entscheidung vom 25.06.2009 - IX R 42/08 (https://dejure.org/2009,108)
BFH, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - IX R 42/08 (https://dejure.org/2009,108)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,108) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    EStG § 3 Nr. 40, § 3c Abs. 2 Satz 1, § 17, § 20 Abs. 1 Nr. 1

  • openjur.de

    Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Darlehensgewährung durch nicht unternehmerisch beteiligten Aktionär an AG; Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 3 Nr. 40, § 3c Abs. 2 Satz 1, § 17, § 20 Abs. 1 Nr. 1

  • Betriebs-Berater

    Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Beteiligungseinkünften

  • Betriebs-Berater

    Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust

  • Judicialis

    EStG § 3 Nr. 40; ; EStG § 3c Abs. 2 S. 1; ; EStG § 17 Abs. 1; ; EStG § 17 Abs. 4; ; HGB § 255 Abs. 1 S. 1; ; HGB § 255 Abs. 1 S. 2

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Steuerrecht: Zum Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachträgliche Anschaffungskosten einer Beteiligung aufgrund der Gewährung eines Darlehens durch einen nicht unternehmerisch beteiligten Aktionär; Abzugfähigkeit von Erwerbsaufwand im Zusammenhang mit Einkünften aus Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften bei ...

  • datenbank.nwb.de

    Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Darlehensgewährung durch nicht unternehmerisch beteiligten Aktionär an AG; Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Halbabzugsverbot bei Aufgabeverlust aus einer ertraglosen Kapitalgesellschaftsbeteiligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Beteiligungseinkünften

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fehlende Beteiligungseinkünften und das Halbabzugsverbot

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nachträgliche Anschaffungskosten einer Beteiligung aufgrund der Gewährung eines Darlehens durch einen nicht unternehmerisch beteiligten Aktionär; Abzugfähigkeit von Erwerbsaufwand im Zusammenhang mit Einkünften aus Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften bei ...

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kritik an Praxis der Nichtanwendungserlasse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kein Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust

  • jed.de (Kurzinformation)

    Verluste i.Z.m. GmbH-Anteilen: Halbeinkünfteverfahren nicht anwendbar

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Abzugsverbot von Erwerbsaufwendungen bei Aufgabeverlust einer wesentlichen Beteiligung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Keine Beschränkung des Abzugs von Erwerbsaufwendungen auf eine wesentliche Beteiligung (Halbabzugsverbot) bei fehlenden Einnahmen

  • axisrechtsanwaelte.de PDF (Kurzinformation)

    Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Einkünften

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Beteiligungseinkünften

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Beteiligungseinkünften - Auflösungsverlust in vollem Umfang abziehbar

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlusten nach § 17 EStG kann vermieden werden

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 225, 445
  • NJW-RR 2009, 1630
  • BB 2009, 1947
  • BB 2009, 2128
  • DB 2009, 1965
  • BStBl II 2010, 220
  • NZG 2009, 1104
  • NZG 2009, 1359
  • StB 2009, 337
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (84)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 02.04.2008 - IX R 76/06

    Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung: Nachträgliche Anschaffungskosten bei

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - IX R 42/08
    Gewährt ein nicht unternehmerisch beteiligter Aktionär der AG ein Darlehen, so führt dies nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten seiner Beteiligung (Anschluss an BFH-Urteil vom 2. April 2008 IX R 76/06, BFHE 221, 7, BStBl II 2008, 706).

    Die Grundsätze des Eigenkapitalersatzes sind auf Finanzierungshilfen eines Aktionärs in der Regel nur dann sinngemäß anzuwenden, wenn er mehr als 25% der Aktien der Gesellschaft hält (BFH-Urteil vom 2. April 2008 IX R 76/06, BFHE 221, 7, BStBl II 2008, 706, m.w.N.).

  • BFH, 06.07.2005 - XI R 61/04

    Abzug von Betriebsausgaben bei Ausbleiben von erwarteten Aufwandsentschädigungen

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - IX R 42/08
    Bei steuerfreien Einnahmen soll kein doppelter steuerlicher Vorteil durch den zusätzlichen Abzug von unmittelbar mit diesen zusammenhängenden Aufwendungen erzielt werden (BFH-Urteil vom 6. Juli 2005 XI R 61/04, BFHE 210, 332, BStBl II 2006, 163).
  • BFH, 04.03.2008 - IX R 78/06

    Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Bürgschaftsübernahme für mittelbare

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - IX R 42/08
    Zu den nachträglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung zählen neben (verdeckten) Einlagen auch nachträgliche Aufwendungen auf die Beteiligung, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und weder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch Veräußerungskosten sind (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. März 2008 IX R 78/06, BFHE 220, 446, BStBl II 2008, 575, m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.07.2008 - 2 K 2628/06

    Anerkennung kapitalersetzender Finanzierungsmittel für eine GmbH (Darlehen und

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - IX R 42/08
    Das Finanzgericht (FG) entschied, dass keine nachträglichen Anschaffungskosten i.S. von § 17 EStG vorlägen und die nur hälftige Berücksichtigung der Auflösungsverluste der Klägerin nach dem Halbabzugsverbot (§ 3c Abs. 2 EStG) verfassungsgemäß sei (Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1602).
  • BFH, 28.02.2013 - IV R 49/11

    Anwendbarkeit des Teilabzugsverbots des § 3c Abs. 2 EStG auf laufende

    Das FG weiche mit seiner Entscheidung von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Juni 2009 IX R 42/08 (BFHE 225, 445, BStBl II 2010, 220) ab.

    Das angegriffene Urteil weiche auch nicht von dem BFH-Urteil in BFHE 225, 445, BStBl II 2010, 220 ab.

    Fehle es vollständig an Einnahmen, sei § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG nicht anzuwenden und der Erwerbsaufwand in vollem Umfang abziehbar (z.B. BFH-Urteile in BFHE 225, 445, BStBl II 2010, 220; vom 14. Juli 2009 IX R 8/09, BFH/NV 2010, 399; vom 6. April 2011 IX R 61/10, BFHE 233, 446, BStBl II 2012, 8, und IX R 28/10, BFHE 233, 439, BStBl II 2011, 814; BFH-Beschluss vom 18. März 2010 IX B 227/09, BFHE 229, 177, BStBl II 2010, 627).

  • BFH, 02.09.2014 - IX R 43/13

    Teilabzugsverbot bei Auflösungsverlust - Verfassungsmäßigkeit des § 3c Abs. 2

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 25. Juni 2009 IX R 42/08, BFHE 225, 445, BStBl II 2010, 220; bestätigt durch Urteil vom 14. Juli 2009 IX R 8/09, BFH/NV 2010, 399; BFH-Beschluss vom 18. März 2010 IX B 227/09, BFHE 229, 177, BStBl II 2010, 627) kommt eine Steuerbefreiung zu 40 % nach § 3 Nr. 40 EStG nicht in Betracht, wenn keine Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen anfallen.

    Zur näheren Begründung verweist der Senat auf sein Urteil in BFHE 225, 445, BStBl II 2010, 220.

  • BFH, 18.04.2012 - X R 5/10

    Anwendbarkeit des Halbabzugsverbots auf Teilwertabschreibungen auf

    In seinen Entscheidungen zur Frage der Anwendbarkeit des Abzugsverbots des § 3c Abs. 2 EStG im Zusammenhang mit Einkünften aus § 17 Abs. 1 und 4 EStG (vom 25. Juni 2009 IX R 42/08, BFHE 225, 445, BStBl II 2010, 220; vom 14. Juli 2009 IX R 8/09, BFH/NV 2010, 399, und vom 18. März 2010 IX B 227/09, BFHE 229, 177, BStBl II 2010, 627) hat der IX. Senat auch auf den Zweck des Abzugsverbots abgestellt, eine inkongruente Begünstigung auszuschließen: Bei steuerbefreiten Einnahmen solle kein doppelter steuerlicher Vorteil durch den zusätzlichen Abzug von mit diesen Einnahmen zusammenhängenden Aufwendungen erzielt werden.
  • BFH, 18.03.2010 - IX B 227/09

    Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust

    a) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seiner Entscheidung vom 25. Juni 2009 IX R 42/08 (BFHE 225, 445, BStBl II 2010, 220) erkannt, dass der Abzug von Erwerbsaufwand (z.B. Betriebsvermögensminderungen, Anschaffungskosten oder Veräußerungskosten) im Zusammenhang mit Einkünften aus § 17 Abs. 1 und Abs. 4 EStG jedenfalls dann nicht nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG begrenzt ist, wenn der Steuerpflichtige keinerlei durch seine Beteiligung vermittelte Einnahmen hat.

    Deshalb verlässt die Beschwerdebegründung, nach der es nicht entscheidend sein könne, ob Einnahmen letztlich tatsächlich angefallen sind, den gesetzlichen Rahmen, wie er sich aus dem Wortlaut des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG, der Entwurfsbegründung (vgl. BTDrucks 14/2683, S. 113 zu Nr. 3 --§ 3c--) und dem Zweck des Halbabzugsverbots, eine Doppelbegünstigung auszuschließen (BFH-Urteil in BFHE 225, 445, BStBl II 2010, 220, unter II.2. a.E.), ergibt.

  • FG Köln, 27.07.2016 - 3 K 1137/12

    Bestandskräftige Feststellung laufender Einkünfte aufgrund einer vermeintlich

    Bis zur Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 25.06.2009, IX R 42/08, BStBl. II 2010, 220, in 2010 sei dies aus Sicht des Beklagten auch mit Rücksicht auf den technischen und tatsächlichen Implementierungsaufwand verständlich.

    aa) Der BFH hat zur Anwendbarkeit des Halb- bzw. Teilabzugsverbots nach § 3c Abs. 2 EStG im Zusammenhang mit Einkünften aus § 17 EStG bereits wiederholt ausgeführt, dass der Abzug von Erwerbsaufwand wie z.B. Betriebsvermögensminderungen, Anschaffungs- oder Veräußerungskosten dann nicht nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG begrenzt ist, wenn der Steuerpflichtige keinerlei durch seine Beteiligung vermittelte Einnahmen erzielt hat (vgl. BFH 25.06.2009 - IX R 42/08, BStBl. II 2010, 220; BFH 14.07.2009 - IX R 8/09, BFH/NV 2010, 399; BFH 18.03.2010 - IX B 227/09, BStBl. II 2010, 627; BFH 06.04.2011 - IX R 28/10, BStBl. II 2011, 814; BFH 28.02.2013 - IV R 49/11, BStBl. II 2013, 802).

    Dabei stützt der BFH seine Argumentation maßgeblich auf den Zweck des Halb- bzw. Teilabzugsverbots, bei steuerfreien Einnahmen einen doppelten steuerlichen Vorteil durch den zusätzlichen Abzug von unmittelbar mit diesen zusammenhängenden Aufwendungen zu vermeiden (vgl. BFH 25.06.2009 - IX R 42/08, BStBl. II 2010, 220; BFH 06.04.2011 - IX R 28/10, BStBl. II 2011, 814; BFH 18.04.2012 - X R 5/10, BStBl. II 2013, 785; BFH 28.02.2013 - IV R 4/11, BFH/NV 2013, 1081).

    Folgerichtig tritt die nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG maßgebende Bedingung dafür, entsprechende Aufwendungen nur gekürzt zu berücksichtigen, nicht ein (vgl. BFH 25.06.2009 - IX R 42/08, BStBl. II 2010, 220; BFH 14.07.2009 - IX R 8/09, BFH/NV 2010, 399; BFH 06.04.2011 - IX R 28/10, BStBl. II 2011, 814).

    Fließen keinerlei Einnahmen zu, kommt § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG nicht zur Anwendung, weshalb der Erwerbsaufwand in vollem Umfang abziehbar ist (vgl. BFH 25.06.2009 - IX R 42/08, BStBl. II 2010, 220; BFH 28.02.2013 - IV R 49/11, BStBl. II 2013, 802).

  • FG Düsseldorf, 16.05.2013 - 12 K 2963/12

    Liquidationsverlust bei Auflösung einer GmbH - Rückzahlung des Stammkapitals als

    Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) unterwerfe systemwidrig auch Veräußerungsverluste dem Teileinkünfteverfahren ( z.B. BFH - Urteile vom 25.06.2009 IX R 42/08, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2010, 220; BFH- Beschluss vom 18.03.2010 IX B 227/09, BStBl II 2010, 627).

    Gemäß dem Grundsatzurteil des BFH vom 25.6.2009 (IX R 42/08) sei ein Verlust im Sinne des § 17 EStG ohne Anwendung des Teileinkünfteverfahrens in voller Höhe zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige aus der Beteiligung keinerlei Einnahmen im Sinne des § 3 Nr. 40 EStG erzielt habe, also weder einen Veräußerungserlös (§ 17 Abs. 2 EStG) noch eine Kapitalrückzahlung (§ 17 Abs. 4 EStG), noch zu irgendeinem Zeitpunkt eine offene oder verdeckte Gewinnausschüttung (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG) vereinnahmt habe.

    Gemäß § 3 Nr. 40 c Satz 2 EStG sind davon 40 % steuerfrei, weil § 3 Nr. 40 c Satz 1 in den Fällen von § 17 Abs. 4 EStG entsprechend anzuwenden ist (vgl. für zurückgezahlte Stammeinlagen Dötsch/Pung Der Betrieb - DB 2010, 977; Förster, GmbH - Rundschau - GmbHR - 2010, 1009; Naujok, Betriebsberater - BB - 2009, 2128, Anmerkung zu BFH vom 25. Juni 2009 IX R 42/08; Schneider in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff - KSM - Kommentar zum Einkommensteuergesetz § 17 EStG Rz. E 65, E 70; Urteil Finanzgericht - FG - Niedersachsen vom 19. Mai 2011, 11 K 496/10, EFG 2012, 1326).

    Zur Begründung wird auf die Rechtsprechung des BFH verwiesen (Urteil vom 25. Juni 2009 IX R 42/08, BStBl II 2010, 220; vom 20. April 2011 I R 97/10, BStBl II 2011, 815), der der Senat aus den dort dargestellten Gründen folgt.

  • FG Münster, 14.04.2011 - 6 K 2973/09

    Weiterhin ungeklärt: Betriebsausgabenkürzung bei Pachtminderungen im Rahmen einer

    Wie der BFH bereits in seinem Urteil vom 25. Juni 2009 (IX R 42/08, BStBl. II 2010, 220, BFHE 225, 445) entschieden habe, komme mangels ausschüttungsfähiger Erträge bei einer Verlustsituation das hälftige Abzugsverbot nach § 3c Abs. 2 EStG nicht in Betracht.

    Das von den Klägern genannte Urteil des BFH vom 25. Juni 2009 (IX R 42/08, BStBl. II 2010, 220, BFHE 225, 445) sei hier nicht anwendbar, weil im dortigen Fall ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang erforderlich gewesen sei, es im Streitfall aber um einen bloßen mittelbaren Zusammenhang gehe.

    Neuere Rechtsprechung des BFH (z.B. BFH-Urteil vom 25. Juni 2009, IX R 42/08, BStBl. II 2010, 220, BFHE 225, 445), die darauf abstelle, ob durch die Beteiligung Einnahmen vermittelt würden und bei Verneinung dieses Umstandes § 3c Abs. 2 EStG nicht anwendet, sondern einen vollen Betriebsausgabenabzug zulasse, sei nicht maßgebend, weil diese speziell zu Einkünften aus wesentlicher Beteiligung (§ 17 Abs. 1 und 4 EStG) ergangen sei.

    Entschieden wurde dieses zur Frage des Abzuges von Erwerbsaufwendungen im Zusammenhang mit Einkünften aus § 17 Abs. 1 und Abs. 4 EStG (BFH-Urteil vom 25. Juni 2009, IX R 42/08, BStBl. II 2010, 220, BFHE 225, 445).

    Das hat den BFH dazu bewogen, im Rahmen der Ermittlung von Einkünften nach § 17 Abs. 1 und 4 EStG das Halbabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG nicht anzuwenden, wenn keine Einnahmen aus der Beteiligung erzielt werden (BFH-Urteile vom 25. Juni 2009, IX R 42/08, BStBl. II 2010, 220, BFHE 225, 445, und vom 14. Juli 2009, IX R 8/09, BFH/NV 2010, 399, sowie BFH-Beschluss vom 18. März 2010, IX B 227/09, BFHE 229, 177, BStBl. II 2010, 627).

  • BFH, 05.11.2015 - III R 13/13

    Einnahmenüberschussrechnung: Kein der Verschmelzung vorgelagerter endgültiger

    Danach wäre es dem Kläger im Grundsatz möglich gewesen, seine Anschaffungskosten für die Beteiligung im Rahmen der durch das Halbeinkünfteverfahren gesteckten Grenzen zur Hälfte (vgl. § 3c Abs. 2 EStG), ggf. auch in voller Höhe (Stichwort "ertraglose Beteiligung"; vgl. dazu BFH-Urteil vom 25. Juni 2009 IX R 42/08, BFHE 225, 445, BStBl II 2010, 220, unter II.2.; Desens/HHR, § 3c EStG Rz 5) steuermindernd geltend zu machen, sei es dadurch, dass er anlässlich der Liquidation (Teilbetriebsaufgabe) als Einnahmenüberschussrechner zum Bestandsvergleich hätte wechseln (vgl. § 16 Abs. 2 Satz 2 EStG) und in der Schlussbilanz eine Teilwertabschreibung auf die GmbH-Beteiligung hätte vornehmen müssen, sei es dadurch, dass er in Höhe der Anschaffungskosten auf die GmbH-Beteiligung (bei keiner Teilwertabschreibung) einen entsprechenden Aufgabeverlust (Liquidationsverlust) erzielt hätte.
  • FG Münster, 14.04.2011 - 6 K 2977/09

    Weiterhin ungeklärt: Betriebsausgabenkürzung bei Pachtminderungen im Rahmen einer

    Wie der BFH bereits in seinem Urteil vom 25. Juni 2009 (IX R 42/08, BStBl. II 2010, 220, BFHE 225, 445) entschieden habe, komme mangels ausschüttungsfähiger Erträge bei einer Verlustsituation das hälftige Abzugsverbot nach § 3c Abs. 2 EStG nicht in Betracht.

    Das von den Klägern genannte Urteil des BFH vom 25. Juni 2009 (IX R 42/08, BStBl. II 2010, 220, BFHE 225, 445) sei hier nicht anwendbar, weil im dortigen Fall ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang erforderlich gewesen sei, es im Streitfall aber um einen bloßen mittelbaren Zusammenhang gehe.

    Neuere Rechtsprechung des BFH (z.B. BFH-Urteil vom 25.06.2009, IX R 42/08, BStBl. II 2010, 220, BFHE 225, 445), die darauf abstelle, ob durch die Beteiligung Einnahmen vermittelt würden und bei Verneinung dieses Umstandes § 3c Abs. 2 EStG nicht anwendet, sondern einen vollen Betriebsausgabenabzug zulasse, sei nicht maßgebend, weil diese speziell zu Einkünften aus wesentlicher Beteiligung (§ 17 Abs. 1 und 4 EStG) ergangen sei.

    Entschieden wurde dieses zur Frage des Abzuges von Erwerbsaufwendungen im Zusammenhang mit Einkünften aus § 17 Abs. 1 und Abs. 4 EStG (BFH-Urteil vom 25. Juni 2009, IX R 42/08, BStBl. II 2010, 220, BFHE 225, 445).

    Das hat den BFH dazu bewogen, im Rahmen der Ermittlung von Einkünften nach § 17 Abs. 1 und 4 EStG das Halbabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG nicht anzuwenden, wenn keine Einnahmen aus der Beteiligung erzielt werden (BFH-Urteile vom 25. Juni 2009, IX R 42/08, BStBl. II 2010, 220, BFHE 225, 445, und vom 14. Juli 2009, IX R 8/09, BFH/NV 2010, 399, sowie BFH-Beschluss vom 18. März 2010, IX B 227/09, BFHE 229, 177, BStBl. II 2010, 627).

  • BFH, 18.04.2012 - X R 7/10

    Anwendbarkeit des Halbabzugsverbots auf Teilwertabschreibungen auf

    In seinen Entscheidungen zur Frage der Anwendbarkeit des Abzugsverbots des § 3c Abs. 2 EStG im Zusammenhang mit Einkünften aus § 17 Abs. 1 und 4 EStG (vom 25. Juni 2009 IX R 42/08, BFHE 225, 445, BStBl II 2010, 220; vom 14. Juli 2009 IX R 8/09, BFH/NV 2010, 399, und vom 18. März 2010 IX B 227/09, BFHE 229, 177, BStBl II 2010, 627) hat der IX. Senat auch auf den Zweck des Abzugsverbots abgestellt, eine inkongruente Begünstigung auszuschließen: Bei steuerbefreiten Einnahmen solle kein doppelter steuerlicher Vorteil durch den zusätzlichen Abzug von mit diesen Einnahmen zusammenhängenden Aufwendungen erzielt werden.
  • BFH, 06.04.2011 - IX R 40/10

    Anwendung des Halbabzugsverbots im Verlustfall

  • BFH, 06.04.2011 - IX R 61/10

    Keine Anwendung des Halbabzugsverbots bei lediglich symbolischem Kaufpreis -

  • BFH, 20.04.2011 - I R 97/10

    Bindung des Einbringenden an bei aufnehmender Kapitalgesellschaft angesetzten

  • BFH, 14.11.2023 - IX R 3/23

    Anwendung des Teileinkünfteverfahrens bei Veräußerungstatbeständen gemäß § 17

  • FG Nürnberg, 10.03.2010 - 5 K 323/07

    § 3c Abs. 2 EStG bei Aufgabeverlusten und Veräußerungsverlusten nicht anwendbar

  • BFH, 06.05.2014 - IX R 19/13

    Anwendung des Teilabzugsverbots bei Rückzahlung von Stammkapital

  • FG Düsseldorf, 20.01.2010 - 2 K 4581/07

    Halbabzugsverbot bei Abschreibungen von Darlehensforderungen und GmbH-Beteiligung

  • FG Niedersachsen, 31.08.2010 - 15 K 342/09

    Möglichkeit der Berücksichtigung des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an

  • BFH, 09.06.2010 - IX R 52/09

    Nachträgliche Anschaffungskosten - Halbabzugsgebot - Zur geschäftlichen

  • BFH, 01.10.2014 - IX R 13/13

    Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Einnahmen

  • BFH, 06.05.2014 - IX R 44/13

    Nachträgliche Anschaffungskosten bei Verzicht auf Kleinanlegerprivileg

  • BFH, 14.07.2009 - IX R 8/09

    Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust

  • FG Nürnberg, 14.06.2010 - 1 K 994/07

    Hälftige Berücksichtigung der in Zusammenhang mit einem der Betriebs-GmbH

  • FG Düsseldorf, 14.04.2010 - 2 K 2190/07

    Verlustabzugsbegrenzung bei Kaufpreis von 1 EUR

  • FG Rheinland-Pfalz, 04.11.2015 - 1 K 1214/13

    Besteuerung einer verlustbringenden Zwangseinziehung von GmbH-Anteilen

  • BFH, 06.04.2011 - IX R 28/10

    Keine Anwendung des Halbabzugsverbots im Rahmen von § 17 EStG bei dem

  • BFH, 27.03.2013 - I R 14/12

    Stillhalteprämie und Zinsen als Veräußerungskosten - Einkunftserzielungsabsicht

  • FG Niedersachsen, 22.06.2015 - 7 K 19/13

    Einkommensteuerliche Abziehbarkeit von auf eine untergegangene Beteiligung

  • FG Köln, 25.02.2010 - 6 K 4092/05

    Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust ohne vorhergehende Ausschüttungen

  • FG München, 23.06.2010 - 1 K 2271/07

    Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG: Anschaffungskosten des Einbringenden bestimmen

  • FG Düsseldorf, 30.06.2010 - 15 K 1566/09

    Auflösungsverlust bei wesentlicher Beteiligung; Auflösungsverlust; Wesentlicher

  • BFH, 29.05.2018 - IX R 40/17

    Teilabzugsverbot bei Auflösungsverlust - Absicht zur Erzielung von

  • FG Münster, 13.03.2013 - 12 K 1528/11

    Nachträgliche Anschaffungskosten einer GmbH-Beteiligung bei Anwendung des

  • FG Niedersachsen, 26.09.2012 - 2 K 13510/10

    Einordnung eines späteren Verlust von auch noch nach Beginn der Liquidation von

  • FG Düsseldorf, 05.07.2012 - 11 K 4602/10

    Eigenkapitalersetzendes Darlehen des Gesellschafters an die Kapitalgesellschaft

  • FG Baden-Württemberg, 24.10.2011 - 10 K 5175/09

    Abzugsfähigkeit vergeblicher Due-Diligence Aufwendungen - Abzugsverbot nach § 8b

  • FG Sachsen, 08.07.2010 - 2 K 1052/06

    Anwendung des Halbabzugsverbots bei unter § 17 EStG fallender, zu einem Verlust

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.05.2010 - 3 K 323/09

    Kein Halbabzugsverbot für um Erlös aus Anteilsverkauf geminderten

  • FG Münster, 25.05.2012 - 4 K 511/11

    Frage der nachträglichen Änderung der Höhe eines Veräußerungsverlustes zugunsten

  • FG Münster, 23.03.2011 - 7 K 2793/07

    Zusammenhang mit hälftig steuerfreien Einnahmen

  • FG Münster, 15.12.2010 - 10 K 2061/05

    Veräußerungsverlust hindert nicht Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens

  • BFH, 06.04.2011 - IX R 29/10

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06. 04. 2011 IX R 40/10 -

  • BFH, 06.04.2011 - IX R 49/10

    Keine Anwendung des Halbabzugsverbots wegen Veräußerung wertloser Anteile in der

  • FG Niedersachsen, 19.05.2011 - 11 K 496/10

    Abzugsfähigkeit eines Auflösungsverlusts nach § 17 EStG in voller Höhe oder nur

  • FG Münster, 04.10.2012 - 9 K 3060/10

    Halbabzugsverbot bei ertraglosen Beteiligungen

  • BFH, 06.04.2011 - IX R 31/10

    Keine Anwendung des Halbabzugsverbots wegen symbolischem Kaufpreis

  • FG Hamburg, 18.06.2015 - 2 K 158/14

    Halbeinkünfteverfahren im Jahr 2001 auf ausländischen Veräußerungsverlust nicht

  • FG Köln, 26.03.2013 - 8 K 1406/11

    Erfassung eines Auflösungsverlusts nicht nach Halbeinkünfteverfahren

  • BFH, 19.04.2011 - I B 166/10

    Außerbilanzielle Hinzurechnung einer Teilwertabschreibung nach § 8b Abs. 3 KStG

  • FG München, 23.02.2010 - 6 K 1177/07

    Verfassungsmäßigkeit des § 8b Abs. 3 KStG

  • FG Münster, 22.06.2016 - 7 K 691/12

    Anwendbarkeit des Teileinkünfteverfahrens auf einen Veräußerungsverlust

  • FG Berlin-Brandenburg, 06.06.2013 - 10 K 10289/08

    Höhe des Auflösungsverlustes nach § 17 Abs. 4 EStG: mittelbare Einlage keine

  • BFH, 07.02.2012 - IX R 1/11

    Anwendung des Halbabzugsverbots bei Einbringung im Verlustfall

  • FG Münster, 20.07.2011 - 7 K 3666/08

    Anwendung des Halbabzugsverbots bei Veräußerungsverlust aus § 17 EStG

  • BFH, 04.12.2018 - IX B 60/18

    Keine grundsätzliche Bedeutung bei Anwendung des Teilabzugsverbots bei

  • FG München, 13.12.2016 - 2 K 1725/13

    Nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung an einer Aktiengesellschaft

  • FG Köln, 20.03.2014 - 3 K 2518/11

    Berücksichtigung eines Gesellschafterdarlehns als Auflösungsverlust nach § 17

  • FG Niedersachsen, 06.09.2013 - 3 K 230/13

    Anwendung des Teileinkünfteverfahrens i.R.d. Feststehens des Nichterzielens von

  • FG Münster, 10.01.2013 - 5 K 4513/09

    Abziehbarkeit von Stillhalterprämien und Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit der

  • FG Düsseldorf, 30.06.2010 - 15 K 2593/09

    Übernahmeverlust bei Umwandlung einer GmbH in GbR; Übernahmeverlust; Umwandlung;

  • FG Niedersachsen, 05.09.2016 - 2 K 176/14

    Anwendung des Teilabzugsverbotes auf Gewinnminderungen aus an zwei

  • FG Düsseldorf, 09.07.2010 - 1 K 337/07

    Verlustabzugsbegrenzung bei Kaufpreis von 1 EUR

  • FG Niedersachsen, 18.05.2010 - 2 K 61/09

    Anwendung des Halbabzugsverbot i.R.d. § 17 Einkommensteuergesetz (EStG) für dem

  • FG Hamburg, 14.03.2018 - 3 K 30/16

    Einkommensteuergesetz: Managementbeteiligung - Berücksichtigung eines Verlustes

  • BFH, 05.03.2010 - IV B 82/09

    Betriebsausgabenabzugsverbot nach § 3c EStG - Teilwert-AfA - Nachträgliche

  • FG Düsseldorf, 12.11.2009 - 12 K 961/06

    Auflösungsverlust aus wesentlicher Beteiligung und Halbabzugsverbot

  • FG Niedersachsen, 13.03.2013 - 4 K 332/11

    Anwendungsmöglichkeit des Halbeinkünfteverfahrens trotz Gewinnen aus

  • FG Köln, 24.08.2010 - 8 K 4878/06

    Anwendung auf Darlehensverzicht und Teilwertabschreibung von

  • FG München, 17.03.2022 - 13 K 766/20
  • FG Düsseldorf, 02.12.2010 - 8 K 3349/06

    Halbabzugsverbot für Einbringungsverluste gem. § 20 UmwStG; Halbabzugsverbot;

  • FG Rheinland-Pfalz, 10.02.2010 - 1 K 2231/06

    Zufluss einer nicht in Geld bestehenden verdeckten Gewinnausschüttung im

  • FG Düsseldorf, 16.09.2016 - 3 K 3438/14

    Veräußerungsverlust aus GmbH-Beteiligung

  • FG Niedersachsen, 20.10.2010 - 6 V 229/10

    Außerbilanzielle Hinzurechnung einer Teilwertabschreibung nach dem

  • FG Baden-Württemberg, 28.04.2010 - 3 K 5794/08

    Anschaffungskosten einer GmbH-Beteiligung bei Gewährung einer Leibrente

  • FG Hamburg, 12.12.2013 - 3 K 28/13

    Keine Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens und des Halbabzugsverbots auf

  • FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2009 - 6 K 2084/07

    Anwendbarkeit des Halbabzugsverbots

  • FG München, 19.04.2018 - 11 K 1450/17

    Verlust aus der Auflösung einer Firma

  • FG Hamburg, 10.10.2012 - 2 K 158/11

    Einkommensteuergesetz: Halbeinkünfteverfahren bei Veräußerungsentgelt von einem

  • FG Niedersachsen, 19.02.2010 - 15 K 44/10

    Kürzung von Einkünften um die Hälfte aus einem Gewerbebetrieb im Hinblick auf

  • FG München, 30.03.2010 - 13 K 3609/07

    Halbeinkünfteverfahren für Veräußerungsgewinn und -verluste mit ausländischen

  • FG Baden-Württemberg, 27.04.2016 - 7 K 1221/14

    Beschränkte steuerliche Abzugsfähigkeit einer Teilwertabschreibung durch die

  • FG München, 26.07.2012 - 10 K 742/11

    Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG ist verfassungsgemäß

  • FG München, 08.05.2014 - 15 K 2577/10

    § 17 EStG: Zivilrechtliche Wirksamkeit und steuerliche Anerkennung von

  • FG Düsseldorf, 10.10.2014 - 9 Ko 2417/14

    Erstattung der Gebühren für das Vorverfahren in der von dem im Vorverfahren

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 17.06.2009 - VI R 18/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,201
BFH, 17.06.2009 - VI R 18/07 (https://dejure.org/2009,201)
BFH, Entscheidung vom 17.06.2009 - VI R 18/07 (https://dejure.org/2009,201)
BFH, Entscheidung vom 17. Juni 2009 - VI R 18/07 (https://dejure.org/2009,201)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,201) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    EStG § 8 Abs. 3, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • autokaufrecht.info

    Vorteilsbewertung bei Jahreswagen

  • openjur.de

    Vorteilsbewertung bei Jahreswagen; Angebotspreis; Listenpreis; Ermittlungspflicht des Gerichts

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 8 Abs. 3, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • Betriebs-Berater

    Keine Jahreswagenbesteuerung auf der Grundlage der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers

  • Betriebs-Berater

    Vorteilsbewertung bei Jahreswagen

  • Judicialis

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2; ; EStG § 8 Abs. 2 S. 1; ; EStG § 8 Abs. 3 S. 1; ; EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; EStG § 40; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • streifler.de

    Vorteilsbewertung bei Jahreswagen

  • rechtsportal.de

    Bewertung des lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteils eines Personalrabatts für sog. Jahreswagen durch die unverbindliche Preisempfehlung eines Automobilherstellers; Begründung eines als Arbeitslohn zu erfassenden geldwerten Vorteils durch einen vom Arbeitgeber beim ...

  • datenbank.nwb.de

    Vorteilsbewertung bei Jahreswagen

  • Der Betrieb

    Lohnversteuerung für verbilligt überlassene Jahreswagen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Keine Jahreswagenbesteuerung aufgrund der unverbindlichen Preisempfehlung

  • IWW (Kurzinformation)

    Lohnsteuer - Positives Urteil zu Rabatt bei NW-Verkauf an Mitarbeiter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Jahreswagenbesteuerung und unverbindliche Preisempfehlung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bewertung des lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteils eines Personalrabatts für sog. Jahreswagen durch die unverbindliche Preisempfehlung eines Automobilherstellers; Begründung eines als Arbeitslohn zu erfassenden geldwerten Vorteils durch einen vom Arbeitgeber beim ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Besteuerung von Jahreswagen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Besteuerung eines Jahreswagens für Werksangehörigen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Vorteilsbewertung bei Jahreswagen

  • spiegel.de (Pressemeldung)

    Besteuerung: Bundesfinanzhof macht Jahreswagen günstiger

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    "Rabatt" vom Arbeitgeber muss versteuert werden

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Unverbindliche Preisempfehlung des Automobilherstellers keine geeignete Grundlage zur Ermittlung des lohnsteuerrechtlichen Vorteils aus einem Jahreswagenrabatt

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Weniger Steuer auf den Jahreswagen

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Jahreswagenbesteuerung - UVP ist keine geeignete Grundlage für Steuerfestsetzung

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Personalrabatt für Jahreswagen als steuerpflichtiger Arbeitslohn

  • rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)

    Besteuerung des Personalrabatts bei Kauf eines Neuwagens

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    "Rabatt" vom Arbeitgeber muss versteuert werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Jahreswagenbesteuerung: Vorteilsbewertung bei Jahreswagen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Jahreswagenbesteuerung allein auf Grundlage der unverbindlichen Preisempfehlung des Automobilherstellers - Nicht immer besteht erheblicher lohnsteuerrechtlicher Vorteil

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    BFH mit überraschender Entscheidung - Geldwerter Vorteil ist nicht anhand der unverbindlichen Preisempfehlung zu ermitteln

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Personalrabatt - Geldwerter Vorteil bei Jahreswagen: Günstigere Vorteilsberechnung durch den BFH

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Sachbezüge
    Ertragsteuerrechtliche Behandlung
    ABC der Sachbezüge
    Jahreswagen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 8 Abs 2, EStG § 8 Abs 3, EStG § 19 Abs 1 Nr 1, GG Art 3
    Arbeitslohn; Geldwerter Vorteil; Jahreswagen; Verfassungsmäßigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 225, 388
  • NJW 2009, 3327
  • NZA 2009, 1326
  • NZV 2009, 596 (Ls.)
  • NJ 2009, 483
  • BB 2009, 1891
  • BB 2009, 2744
  • DB 2009, 2020
  • BStBl II 2010, 67
  • NZA-RR 2009, 659
  • StB 2009, 337
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 04.06.1993 - VI R 95/92

    Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen

    Auszug aus BFH, 17.06.2009 - VI R 18/07
    Ausgangsgröße der Ermittlung des geldwerten, lohnsteuerrechtlich erheblichen, durch einen Personalrabatt veranlassten Vorteils ist nach § 8 Abs. 3 Satz 1 EStG der Endpreis, zu dem das fragliche Fahrzeug fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Geschäftsverkehr angeboten wird, der "Angebotspreis" (vgl. dazu BFH-Urteile vom 4. Juni 1993 VI R 95/92, BFHE 171, 74, BStBl II 1993, 687; vom 5. September 2006 VI R 41/02, BFHE 214, 561, BStBl II 2007, 309; Thomas, Beilage 6 zu Der Betrieb 2006, S. 58, 64).

    Dieser angebotene Endpreis i.S. des § 8 Abs. 3 EStG ist grundsätzlich der unabhängig von Rabattgewährungen nach der Preisangabenverordnung ausgewiesene Preis (BFH-Urteile in BFHE 171, 74, BStBl II 1993, 687; in BFHE 214, 561, BStBl II 2007, 309).

  • BFH, 05.09.2006 - VI R 41/02

    Zur Bewertung geldwerter Vorteile bei sog. Jahreswagen

    Auszug aus BFH, 17.06.2009 - VI R 18/07
    Ausgangsgröße der Ermittlung des geldwerten, lohnsteuerrechtlich erheblichen, durch einen Personalrabatt veranlassten Vorteils ist nach § 8 Abs. 3 Satz 1 EStG der Endpreis, zu dem das fragliche Fahrzeug fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Geschäftsverkehr angeboten wird, der "Angebotspreis" (vgl. dazu BFH-Urteile vom 4. Juni 1993 VI R 95/92, BFHE 171, 74, BStBl II 1993, 687; vom 5. September 2006 VI R 41/02, BFHE 214, 561, BStBl II 2007, 309; Thomas, Beilage 6 zu Der Betrieb 2006, S. 58, 64).

    Dieser angebotene Endpreis i.S. des § 8 Abs. 3 EStG ist grundsätzlich der unabhängig von Rabattgewährungen nach der Preisangabenverordnung ausgewiesene Preis (BFH-Urteile in BFHE 171, 74, BStBl II 1993, 687; in BFHE 214, 561, BStBl II 2007, 309).

  • BFH, 04.05.2006 - VI R 28/05

    Zinsverbilligtes Arbeitgeberdarlehen - norminterpretierende

    Auszug aus BFH, 17.06.2009 - VI R 18/07
    Denn in diesem Fall fehlt es an einem aus dem Arbeitsverhältnis stammenden Vorteil als einer Grundvoraussetzung für Einkünfte i.S. des § 19 Abs. 1 Satz 1 EStG (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Februar 1990 VI R 15/86, BFHE 159, 513, BStBl II 1990, 472; vom 4. Mai 2006 VI R 28/05, BFHE 213, 484, BStBl II 2006, 781).
  • BFH, 02.02.1990 - VI R 15/86

    Weitergabe eines Preisnachlasses kann Arbeitslohn sein

    Auszug aus BFH, 17.06.2009 - VI R 18/07
    Denn in diesem Fall fehlt es an einem aus dem Arbeitsverhältnis stammenden Vorteil als einer Grundvoraussetzung für Einkünfte i.S. des § 19 Abs. 1 Satz 1 EStG (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Februar 1990 VI R 15/86, BFHE 159, 513, BStBl II 1990, 472; vom 4. Mai 2006 VI R 28/05, BFHE 213, 484, BStBl II 2006, 781).
  • FG Niedersachsen, 07.03.2007 - 3 K 386/04

    Besteuerung von geldwerten Vorteilen nach Inkrafttreten des Rabattgesetzes

    Auszug aus BFH, 17.06.2009 - VI R 18/07
    Das Finanzgericht (FG) wies aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1866 veröffentlichten Gründen die dagegen erhobene Klage ab.
  • BFH, 05.07.1996 - VI R 28/96

    Ermittlung des Endpreises i.S. von § 8 Abs. 3 EStG

    Auszug aus BFH, 17.06.2009 - VI R 18/07
    Dies galt für "Jahreswagen" schon hinsichtlich der Gepflogenheiten in der Automobilindustrie im Veranlagungszeitraum 1990 (vgl. dazu BFH-Urteil vom 5. Juli 1996 VI R 28/96, BFH/NV 1996, 811) und gilt erst recht für das Streitjahr 2003.
  • BFH, 13.12.2012 - VI R 51/11

    1 %-Regelung auf Grundlage der Bruttolistenneupreise

    bb) Schließlich können sich die Kläger für ihre Auffassung auch nicht mit Erfolg auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats berufen, nach der die unverbindliche Preisempfehlung keine geeignete Grundlage zur Bemessung des lohnsteuerrechtlichen Vorteils eines Mitarbeiterrabatts im Rahmen von Jahreswagenkäufen darstellt (Senatsurteil vom 17. Juni 2009 VI R 18/07, BFHE 225, 388, BStBl II 2010, 67).
  • FG Niedersachsen, 14.09.2011 - 9 K 394/10

    Rechtmäßigkeit der Berücksichtigung und Berechnung des geldwerten Vorteils für

    Der BFH habe im Urteil vom 17. Juni 2009 ( VI R 18/07 ) bereits darauf hingewiesen, dass spätestens seit der Abschaffung des Rabatt-Gesetzes und der Zugabeverordnung zum 25. Juli 2001 sowie unter Berücksichtigung der allgemeinen Marktentwicklung im Kraftfahrzeughandel, die unverbindliche Preisempfehlung in aller Regel nicht der Preis sei, zu dem Fahrzeuge im allgemeinen Geschäftsverkehr angeboten würden.

    Selbst wenn den Klägern konstatiert werden kann, dass nach Abschaffung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung der Bruttoneuwagenlistenpreis für ein Neufahrzeug nicht dem Wert entspricht, der am Markt für das Kfz tatsächlich bezahlt wird (so auch BFH-Urteil vom 17. Juni 2009 - VI R 18/07 , BStBl. II 2010, 67) und Rabatte - abhängig vom Hersteller, Modell und Sonderfaktoren wie Verkäuflichkeit und Auslauf- oder Sondermodell - zwischen 10% und teilweise über 30% üblich sind, führt dies nach Auffassung des Senats noch nicht zu einer Anpassungsverpflichtung für den Gesetzgeber.

    Der BFH könnte im Rahmen eines Revisionsverfahrens klarstellen, inwieweit seine Entscheidung zur Bewertung eines durch die günstige Überlassung eines Neuwagens an einen Arbeitnehmer gewährten Vorteils ( Urteil vom 17. Juni 2009 - VI R 18/07 , BStBl. II 2010, 67) Auswirkungen auf die Verpflichtung zur Anpassung der Bemessungsgrundlage "Bruttolistenpreis" hat.

  • BFH, 26.07.2012 - VI R 30/09

    Endpreis i. S. des § 8 Abs. 3 EStG

    Nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats gehören zu den nach § 8 EStG zu bewertenden und zu Einnahmen führenden Vorteilen i.S. des § 19 Abs. 1 Satz 1 EStG auch solche, die Arbeitnehmern daraus entstehen, dass ihnen ihre Arbeitgeber Personalrabatte gewähren, indem sie Waren --z.B. "Jahreswagen"-- aufgrund des Dienstverhältnisses verbilligt überlassen (zuletzt Senatsurteile vom 17. Juni 2009 VI R 18/07, BFHE 225, 388, BStBl II 2010, 67; vom 1. Februar 2007 VI R 72/05, BFH/NV 2007, 898).

    Wird der Vorteil der Verbilligung "für" eine Beschäftigung gewährt, ist er durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst und insoweit Lohn (Senatsurteile in BFHE 225, 388, BStBl II 2010, 67; in BFH/NV 2007, 898).

    Das ist nach der mittlerweile ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats der "Angebotspreis" (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 225, 388, BStBl II 2010, 67; vom 4. Juni 1993 VI R 95/92, BFHE 171, 74, BStBl II 1993, 687; in BFHE 214, 561, BStBl II 2007, 309; Thomas, Beilage 6 zu Der Betrieb --DB-- 2006, S. 58, 64).

    Angesichts dessen hatte der Senat schon früher entschieden, dass die unverbindliche Preisempfehlung eines Automobilherstellers nicht der Endpreis i.S. des § 8 Abs. 3 EStG sein müsse (Urteil in BFHE 171, 74, BStBl II 1993, 687) und erst recht keine geeignete Grundlage darstelle, um den lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteil eines Personalrabatts für Jahreswagen zu bewerten (Urteil in BFHE 225, 388, BStBl II 2010, 67).

    Denn schon seit 1. Januar 1996 setzt sie nach dem BMF-Schreiben in BStBl I 1996, 114 für "Jahreswagen" als Endpreis i.S. des § 8 Abs. 3 EStG den Preis an, der sich ergibt, wenn 50 % des Preisnachlasses, der durchschnittlich beim Verkauf an fremde Letztverbraucher im allgemeinen Geschäftsverkehr tatsächlich gewährt wird, von dem empfohlenen Preis abgezogen werden (Senatsurteil in BFHE 225, 388, BStBl II 2010, 67); das BMF-Schreiben vom 18. Dezember 2009 (BStBl I 2010, 20) nimmt sogar angesichts der "Schwierigkeiten bei der Ermittlung des tatsächlichen Angebotspreises" 80 % des Preisnachlasses vom Lohn aus.

  • FG Bremen, 23.03.2011 - 1 K 150/09

    Bereitstellung von vergünstigten Mitgliedschaften für Arbeitnehmer in

    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 17. Juni 2009 VI R 18/07) sei vielmehr auf die Gepflogenheiten im allgemeinen Geschäftsverkehr abzustellen.

    Auch ist der Endpreis grundsätzlich unabhängig von den gewährten Rabatten; dies gilt allerdings nur dann, wenn der niedrigere Preis nicht auf allgemeinen Gepflogenheiten des Marktes beruht (vgl. Urteil des BFH vom 17. Juni 2009 VI R 18/07 BFHE 225, 388, BStBl II 2010, 67).

    Anders als bei der dem Urteil des BFH vom 17. Juni 2009 (VI R 18/07 a.a.O.) zu Grunde liegenden Überlassung von Jahreswagen zu einem günstigen Preis wurden im Streitfall die Listenpreise von den Einzelkunden der KG tatsächlich gefordert, während bei den Jahreswagen schon die erste Anfrage zu einem Preisnachlass in Höhe von 8 % führte.

  • BFH, 26.07.2012 - VI R 27/11

    Arbeitnehmerrabatte als Lohnvorteil - Vorteilsbewertung

    In diesem Fall wird der Vorteil der Verbilligung "für" eine Beschäftigung gewährt, veranlasst durch das individuelle Dienstverhältnis (Senatsurteile vom 17. Juni 2009 VI R 18/07, BFHE 225, 388, BStBl II 2010, 67; vom 1. Februar 2007 VI R 72/05, BFH/NV 2007, 898).
  • BFH, 16.01.2020 - VI R 31/17

    Eine tatsächlich nicht erbrachte Überführungsleistung führt nicht zu einem nach §

    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats gehören zu den Vorteilen i.S. des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG auch solche, die einem Arbeitnehmer daraus entstehen, dass ihm sein Arbeitgeber selbst produzierte Fahrzeuge zu besonderen Mitarbeiterkonditionen aufgrund des Dienstverhältnisses verbilligt überlässt (Senatsurteile vom 26.07.2012 - VI R 30/09, BFHE 238, 371, BStBl II 2013, 400, und VI R 27/11, BFHE 238, 376, BStBl II 2013, 402; vom 17.06.2009 - VI R 18/07, BFHE 225, 388, BStBl II 2010, 67; vom 05.09.2006 - VI R 41/02, BFHE 214, 561, BStBl II 2007, 309, und vom 04.06.1993 - VI R 95/92, BFHE 171, 74, BStBl II 1993, 687).
  • FG Niedersachsen, 29.03.2011 - 12 K 345/10

    Bewertung der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für jeden

    Es gebe eine Parallelrechtsprechung zur Bewertung des Fahrzeugs beim Verkauf an Werksangehörige (BFH-Urteil vom 17. Juni 2009 VI R 18/07, DStR 2009, 1803).

    Das BFH- Urteil vom 17. Juni 2009 VI R 18/07 sei auf den Streitfall nicht anwendbar.

    22 3. Soweit sich die Kläger auf das BFH-Urteil vom 17. Juni 2009 (VI R 18/07, BStBl II 2010, 67) berufen, ist der damals entschiedene Fall mit dem hier vorliegenden Sachverhalt nicht vergleichbar.

  • BFH, 16.05.2013 - X B 172/11

    1 %-Regelung

    Das Niedersächsische FG habe mit Urteil vom 14. September 2011  9 K 394/10 (EFG 2012, 396) die Vorschrift für verfassungsgemäß erachtet, während dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. Juni 2009 VI R 18/07 (BFHE 225, 388, BStBl II 2010, 67) der Rechtssatz zu entnehmen sei, dass die unverbindliche Preisempfehlung eines Automobilherstellers jedenfalls seit dem Jahr 2003 keine geeignete Grundlage sei, den lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteil eines Personalrabattes für Jahreswagen zu berechnen.

    c) Schließlich hat der VI. Senat in seiner Entscheidung auch dargelegt, dass die Anwendung der 1 %-Regelung nicht im Widerspruch zu der Entscheidung in BFHE 225, 388, BStBl II 2010, 67 steht, was bedeutet, dass auch eine Divergenz nicht vorliegt.

  • FG München, 19.05.2017 - 8 K 2605/16

    Rechtmäßigkeit eines Lohnsteuerhaftungsbescheides

    Zu den nach § 8 EStG zu bewertenden und zu Einnahmen führenden Vorteilen i.S. des § 19 Abs. 1 Satz 1 EStG gehören auch solche, die Arbeitnehmern daraus entstehen, dass ihnen ihre Arbeitgeber Personalrabatte gewähren, indem sie Waren - wie im Streitfall vom Arbeitgeber hergestellte Fahrzeuge - aufgrund des Dienstverhältnisses verbilligt überlassen (vgl. BFH-Urteile vom 26. Juli 2012 VI R 30/09, BStBl II 2013, 400, vom 17. Juni 2009 VI R 18/07, BStBl II 2010, 67; vom 1. Februar 2007 VI R 72/05, BFH/NV 2007, 898).
  • FG Baden-Württemberg, 09.07.2010 - 5 K 1084/08

    Berechnung des geldwerten Vorteils bei fabrikneuen Fahrzeugen

    Der Senat folgt dieser Rechtsprechung aus den dort genannten Gründen (Urteile des Bundesfinanzhof -BFH- vom 17. Juni 2009 VI R 18/07, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2010, 67; vom 5. September 2006 VI R 41/02, BStBl II 2007, 309 sowie vom 4. Juni 1993 VI R 95/92, BStBl II 1993, 687).
  • FG Düsseldorf, 30.04.2009 - 15 K 4357/08

    Bewertung des geldwerten Vorteils für einen sog. Jahreswagen in Übereinstimmung

  • BFH, 13.10.2009 - V B 109/09

    Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

  • FG München, 04.12.2012 - 10 K 3854/09

    Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus nichtselbständiger Arbeit bei einem

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 24.06.2009 - X R 57/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,415
BFH, 24.06.2009 - X R 57/06 (https://dejure.org/2009,415)
BFH, Entscheidung vom 24.06.2009 - X R 57/06 (https://dejure.org/2009,415)
BFH, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - X R 57/06 (https://dejure.org/2009,415)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,415) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    EStG a. F. § 10 Abs. 3; DBA-Frankreich Art. 13 Abs. 5, Art. 14 Abs. 2; EGV Art. 39

  • openjur.de

    Keine Verletzung von Grundfreiheiten durch beschränkten Sonderausgabenabzug; Arbeitnehmerfreizügigkeit; Schutzbereich und Verhältnis zu Art. 12 und Art. 18 Abs. 1 EG; keine Harmonisierung der Doppelbesteuerung innerhalb der EU; Vereinheitlichung der Rentenbesteuerung in ...

  • doppelbesteuerung.eu

    Beschränkter Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen | DBA, Doppelbesteuerung, Steuern. Vorsorgeaufwendungen

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons
  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    EStG a. F. § 10; DBA-Frankreich Art. 13, 14; EG Art. 39
    Beschränkter Sonderausgabenabzug für Grenzgänger trotz vollständiger Besteuerung der Altersrente infolge DBA

  • Betriebs-Berater

    Beschränkung des Sonderausgabenabzugs bei Grenzgängern gemeinschaftskonform

  • Judicialis

    DBA-Frankreich Art. 13 Abs. 5; ; DBA-Frankreich Art. 14 Abs. 2 Nr. 1; ; EStG a.F. § 10 Abs. 1 Nr. 2 ... Buchst. a; ; EStG a.F. § 10 Abs. 2; ; EStG a.F. § 10 Abs. 3 Nr. 1; ; EStG § 12 Nr. 1 S. 2; ; EStG § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. a.A.; ; AO § 165; ; EGV Art. 12; ; EGV Art. 18 Abs. 1; ; EGV Art. 39; ; EGV Art. 234; ; EGV Art. 293

  • rechtsportal.de

    Verletzung der europäischen Grundfreiheiten eines Grenzgängers durch den beschränkten Sonderausgabenabzug; Abzug von Kontoführungsgebühren als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit; Vereinbarkeit der steuerlichen Behandlung der in Frankreich ...

  • datenbank.nwb.de

    Keine Verletzung von Grundfreiheiten durch beschränkten Sonderausgabenabzug

  • Der Betrieb

    Beschränkung des Sonderausgabenabzugs (§ 10 Abs. 3 EStG a. F.) für Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung eines Grenzgängers (1999 und 2000) nicht EG-widrig ? Trotz späterer voller Besteuerung der Rentenbezüge nach französischem Recht wegen noch fehlender ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Beschränkung des Sonderausgabenabzugs bei Grenzgängern

  • IWW (Kurzinformation)

    Beschränkter Sonderausgabenabzug eines Grenzgängers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sonderausgabenabzug bei Grenzgängern

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verletzung der europäischen Grundfreiheiten eines Grenzgängers durch den beschränkten Sonderausgabenabzug; Abzug von Kontoführungsgebühren als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit; Vereinbarkeit der steuerlichen Behandlung der in Frankreich ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Sonderausgabenabzug bei Grenzgängern

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kontoführungsgebühren als Werbungskosten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Unterschiedliche Rentenbesteuerung in Europa belastet Bürger

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Beschränkter Sonderausgabenabzug bei Grenzgängern verstößt nicht gegen Europarecht

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Beschränkung des Sonderausgabenabzugs bei Grenzgängern verstößt nicht gegen Europarecht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beschränkung des Sonderausgabenabzugs bei Grenzgängern verstößt nicht gegen Europarecht - Sonderausgabenabzug stellt keine unzulässige Diskriminierung dar

Sonstiges (3)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 3, EStG § 9, EStG § 12, EG Art 12, EG Art 39
    Gemeinschaftsrecht; Grenzgänger; Sonderausgabe; Umrechnung; Vorsorgeaufwendungen; Währung

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9, EStG § 12, EStG § 10 Abs 3, EG Art 12, EG Art 39
    Fremdwährungseinnahmen; Gemeinschaftsrecht; Grenzgänger; Umrechnungskosten

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 225, 421
  • EuZW 2009, 636
  • BB 2009, 1891
  • DB 2009, 1966
  • BStBl II 2009, 1000
  • StB 2009, 337
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (27)

  • BFH, 19.01.1996 - VI R 77/94

    Kosten für die Überweisung des Gehalts auf ein ausländisches Konto als

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - X R 57/06
    Es ist von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) anerkannt, dass Kontoführungsgebühren, soweit sie dem Arbeitnehmer durch die Gutschrift des Lohnbetrages auf seinem Konto entstehen, als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar sind (Urteil vom 19. Januar 1996 VI R 77/94, BFH/NV 1996, 541, m.w.N.).

    Ausnahmsweise hat die Rechtsprechung die Gebühren für eine weitere Geldtransaktion als Werbungskosten anerkannt, wenn der Steuerpflichtige erst durch den Transfer des Geldes auf das andere Konto in die Lage versetzt wird, über den Lohn für seine täglichen Lebensbedürfnisse zu verfügen (BFH-Urteil in BFH/NV 1996, 541).

    Es kann im Streitfall dahinstehen, ob ein solcher Ausnahmesachverhalt auch bei der Klägerin gegeben ist, da sie --im Unterschied zum Kläger im BFH-Urteil in BFH/NV 1996, 541-- werktäglich in Frankreich tätig war und damit dort ihr Gehalt --jedenfalls zum Teil-- ohne einen notwendigen Umtausch für den täglichen Lebensbedarf verwenden konnte.

    Der Abzug der Umtauschkosten kann jedoch bereits deswegen nicht anerkannt werden, weil die Kläger --im Gegensatz zum Kläger des Verfahrens in BFH/NV 1996, 541-- die Kosten für den Umtausch nicht belegt haben, obwohl sie hierfür nachweispflichtig sind und die Beweislast tragen.

  • EuGH, 06.12.2007 - C-298/05

    Columbus Container Services - Art. 43 EG und 56 EG - Einkommen- und

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - X R 57/06
    Bestätigt wurde diese auf die jeweilige steuerliche Behandlung gerichtete isolierende Betrachtungsweise durch das EuGH-Urteil vom 6. Dezember 2007 (Rs. C-298/05 --Columbus Container Services--, Slg. 2007, I-10451).

    Das Gemeinschaftsrecht schreibt bei seinem gegenwärtigen Entwicklungsstand in Bezug auf die Beseitigung der Doppelbesteuerung innerhalb der Gemeinschaft keine allgemeinen Kriterien für die Verteilung der Kompetenzen der Mitgliedstaaten untereinander vor, da abgesehen von der Richtlinie 90/435/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten (ABl. L 225, S. 6), dem Übereinkommen vom 23. Juli 1990 über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen (ABl. L 225, S. 10) und der Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen (ABl. L 157, S. 38) bis heute im Rahmen des Gemeinschaftsrechts keine Maßnahme der Vereinheitlichung oder Harmonisierung zum Zweck der Beseitigung von Doppelbesteuerungstatbeständen erlassen worden ist (EuGH-Urteile in Slg. 2006, I-10967, Rdnr. 22; in Slg. 2007, I-10451, Rdnr. 45; vom 12. Februar 2009, Rs. C-67/08 --Margarete Block--, Finanz-Rundschau --FR-- 2009, 294, Rdnr. 30).

    Der EuGH hat jüngst seine Rechtsprechung bestätigt, dass die Mitgliedstaaten beim gegenwärtigen Entwicklungsstand des Gemeinschaftsrechts vorbehaltlich dessen Beachtung über eine gewisse Autonomie im Bereich des Steuerrechts verfügen und deshalb nicht verpflichtet sind, ihr eigenes Steuersystem den verschiedenen Steuersystemen der anderen Mitgliedstaaten anzupassen, um die sich aus der parallelen Ausübung ihrer Besteuerungsbefugnisse ergebende Doppelbesteuerung zu beseitigen (vgl. EuGH-Urteile in FR 2009, 294, Rdnr. 31, und in Slg. 2007 I-10451, Rdnr. 51).

  • EuGH, 12.05.1998 - C-336/96

    FREIZÜGIGKEIT

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - X R 57/06
    Der EuGH hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass die Mitgliedstaaten in Ermangelung von Maßnahmen zur Vereinheitlichung oder zur gemeinschaftsrechtlichen Harmonisierung insbesondere nach Art. 293 zweiter Gedankenstrich EGV befugt bleiben, namentlich zur Beseitigung der Doppelbesteuerung die Kriterien für die Aufteilung ihrer Steuerhoheit vertraglich oder einseitig festzulegen (vgl. vor allem EuGH-Urteile vom 12. Mai 1998 Rs. C-336/96 --Gilly--, Slg. 1998, I-2793, Rdnrn. 24 und 30; vom 21. September 1999 Rs. C-307/97 --Compagnie de Saint-Gobain--, Slg. 1999, I-6161, Rdnr. 57; vom 5. Juli 2005 Rs. C-376/03 --D.--, Slg. 2005, I-5821, Rdnr. 52; vom 22. Dezember 2008 Rs. C-282/07 --Truck Center SA.-- Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2009, 319, Rdnr. 22).

    Der EuGH hat zudem anerkannt, dass sich die Mitgliedstaaten für die Zwecke der Aufteilung der Steuerhoheit an der völkerrechtlichen Praxis und dem von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erarbeiteten Musterabkommen orientieren und die in der internationalen Besteuerungspraxis befolgten Verteilungskriterien verwenden können, ohne gegen das Gemeinschaftsrecht zu verstoßen (vgl. EuGH-Urteil in Slg. 1998, I-2793, Rdnr. 24; bestätigt durch EuGH-Urteil in Slg. 2006, I-10967, Rdnr. 23).

    Im Bereich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer ist das Diskriminierungsverbot durch Art. 39 EGV konkretisiert worden, so dass in den Fällen wie dem Vorliegenden, in dem der Schutzbereich der Freizügigkeit eines Arbeitnehmers betroffen ist, Art. 12 EGV nicht mehr zur Anwendung kommt (vgl. EuGH-Urteil in Slg. 1998, I-2793, Rdnr. 37 f., m.w.N.).

  • EuGH, 14.11.2006 - C-513/04

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN DIE DIVIDENDEN GEBIETSANSÄSSIGER GESELLSCHAFTEN UND DIE

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - X R 57/06
    Diese "isolierende Betrachtungsweise" hat der EuGH ebenfalls der Prüfung der vergleichbaren steuerlichen Situation eines Aktionärs zugrunde gelegt, der in seinem Wohnsitzstaat die von ihm aus einem anderen Mitgliedstaat bezogenen Dividenden genauso wie inländische Dividenden zu versteuern hatte, obwohl der andere Mitgliedstaat in Ausübung seiner Besteuerungsbefugnis auf diese Dividenden eine Quellensteuer erhoben hatte (EuGH-Urteil vom 14. November 2006 Rs. C-513/04 --Mark Kerckhaert, Bernadette Morres--, Slg. 2006, I-10967).

    Das Gemeinschaftsrecht schreibt bei seinem gegenwärtigen Entwicklungsstand in Bezug auf die Beseitigung der Doppelbesteuerung innerhalb der Gemeinschaft keine allgemeinen Kriterien für die Verteilung der Kompetenzen der Mitgliedstaaten untereinander vor, da abgesehen von der Richtlinie 90/435/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten (ABl. L 225, S. 6), dem Übereinkommen vom 23. Juli 1990 über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen (ABl. L 225, S. 10) und der Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen (ABl. L 157, S. 38) bis heute im Rahmen des Gemeinschaftsrechts keine Maßnahme der Vereinheitlichung oder Harmonisierung zum Zweck der Beseitigung von Doppelbesteuerungstatbeständen erlassen worden ist (EuGH-Urteile in Slg. 2006, I-10967, Rdnr. 22; in Slg. 2007, I-10451, Rdnr. 45; vom 12. Februar 2009, Rs. C-67/08 --Margarete Block--, Finanz-Rundschau --FR-- 2009, 294, Rdnr. 30).

    Der EuGH hat zudem anerkannt, dass sich die Mitgliedstaaten für die Zwecke der Aufteilung der Steuerhoheit an der völkerrechtlichen Praxis und dem von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erarbeiteten Musterabkommen orientieren und die in der internationalen Besteuerungspraxis befolgten Verteilungskriterien verwenden können, ohne gegen das Gemeinschaftsrecht zu verstoßen (vgl. EuGH-Urteil in Slg. 1998, I-2793, Rdnr. 24; bestätigt durch EuGH-Urteil in Slg. 2006, I-10967, Rdnr. 23).

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - X R 57/06
    Das BVerfG hat in seinem "Renten-Urteil" vom 6. März 2002 2 BvL 17/99 (BVerfGE 105, 73, BStBl II 2002, 618) dem Gesetzgeber eine Frist zur Neuregelung auch des Rechts der Altersvorsorge gesetzt und unter D.II. der Entscheidungsgründe ausgeschlossen, dass der Gesetzgeber verfassungsrechtlich verpflichtet sei, "die Rechtslage rückwirkend, bezogen auf das Veranlagungsjahr 1996, zu bereinigen".

    Das BVerfG hat zudem im Anschluss an die Entscheidung in BVerfGE 105, 73, BStBl II 2002, 618 in seinen Beschlüssen vom 13. Februar 2008 2 BvR 1220/04, 2 BvR 410/05 (BFH/NV 2008, Beilage 3, 240) und vom 25. Februar 2008 2 BvR 912/03 (BFH/NV 2008, Beilage 3, 245) ausgeführt, es bedürfe keiner inhaltlichen Entscheidung mehr, ob die Höchstbeträge des Sonderausgabenabzugs gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 3 EStG in den bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassungen der Höhe nach verfassungsgemäß seien.

  • EuGH, 12.02.2009 - C-67/08

    Block - Kapitalverkehrsfreiheit - Art. 56 EG und 58 EG - Erbschaftsteuer -

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - X R 57/06
    Das Gemeinschaftsrecht schreibt bei seinem gegenwärtigen Entwicklungsstand in Bezug auf die Beseitigung der Doppelbesteuerung innerhalb der Gemeinschaft keine allgemeinen Kriterien für die Verteilung der Kompetenzen der Mitgliedstaaten untereinander vor, da abgesehen von der Richtlinie 90/435/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten (ABl. L 225, S. 6), dem Übereinkommen vom 23. Juli 1990 über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen (ABl. L 225, S. 10) und der Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen (ABl. L 157, S. 38) bis heute im Rahmen des Gemeinschaftsrechts keine Maßnahme der Vereinheitlichung oder Harmonisierung zum Zweck der Beseitigung von Doppelbesteuerungstatbeständen erlassen worden ist (EuGH-Urteile in Slg. 2006, I-10967, Rdnr. 22; in Slg. 2007, I-10451, Rdnr. 45; vom 12. Februar 2009, Rs. C-67/08 --Margarete Block--, Finanz-Rundschau --FR-- 2009, 294, Rdnr. 30).

    Der EuGH hat jüngst seine Rechtsprechung bestätigt, dass die Mitgliedstaaten beim gegenwärtigen Entwicklungsstand des Gemeinschaftsrechts vorbehaltlich dessen Beachtung über eine gewisse Autonomie im Bereich des Steuerrechts verfügen und deshalb nicht verpflichtet sind, ihr eigenes Steuersystem den verschiedenen Steuersystemen der anderen Mitgliedstaaten anzupassen, um die sich aus der parallelen Ausübung ihrer Besteuerungsbefugnisse ergebende Doppelbesteuerung zu beseitigen (vgl. EuGH-Urteile in FR 2009, 294, Rdnr. 31, und in Slg. 2007 I-10451, Rdnr. 51).

  • BFH, 08.11.2006 - X R 45/02

    Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vor 2005 sind trotz Inkrafttretens

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - X R 57/06
    Dem hat sich der erkennende Senat angeschlossen, indem er an seiner Rechtsprechung festhält (vgl. Senatsurteil vom 8. November 2006 X R 45/02, BFHE 216, 47, BStBl II 2007, 574), dass bis zum Ablauf des Jahres 2004 Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben, sondern nur als Sonderausgaben mit den Höchstbeträgen gemäß § 10 Abs. 3 EStG a.F. abziehbar sind (siehe auch die Senatsbeschlüsse vom 15. Oktober 2008 X B 60/07, BFH/NV 2009, 205, und vom 25. November 2008 X B 185/08, nicht veröffentlicht).

    Sowohl die gegen das Senatsurteil in BFHE 216, 47, BStBl II 2007, 574 gerichtete Verfassungsbeschwerde als auch die von den Klägern in ihrer Klagebegründung vom 4. November 2002 genannte Verfassungsbeschwerde 2 BvR 587/01 sind vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen worden (BVerfG-Beschlüsse vom 25. Februar 2008 2 BvR 325/07, HFR 2008, 753 und 2 BvR 587/01, HFR 2008, 750).

  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 1220/04

    Zum Sonderausgabenabzug von Beiträgen zu berufsständischen

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - X R 57/06
    Das BVerfG hat zudem im Anschluss an die Entscheidung in BVerfGE 105, 73, BStBl II 2002, 618 in seinen Beschlüssen vom 13. Februar 2008 2 BvR 1220/04, 2 BvR 410/05 (BFH/NV 2008, Beilage 3, 240) und vom 25. Februar 2008 2 BvR 912/03 (BFH/NV 2008, Beilage 3, 245) ausgeführt, es bedürfe keiner inhaltlichen Entscheidung mehr, ob die Höchstbeträge des Sonderausgabenabzugs gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 3 EStG in den bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassungen der Höhe nach verfassungsgemäß seien.
  • BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 912/03

    Aufgrund Rspr des BVerfG (BVerfGE 105, 73) und gesetzlicher Neuregelung der

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - X R 57/06
    Das BVerfG hat zudem im Anschluss an die Entscheidung in BVerfGE 105, 73, BStBl II 2002, 618 in seinen Beschlüssen vom 13. Februar 2008 2 BvR 1220/04, 2 BvR 410/05 (BFH/NV 2008, Beilage 3, 240) und vom 25. Februar 2008 2 BvR 912/03 (BFH/NV 2008, Beilage 3, 245) ausgeführt, es bedürfe keiner inhaltlichen Entscheidung mehr, ob die Höchstbeträge des Sonderausgabenabzugs gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 3 EStG in den bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassungen der Höhe nach verfassungsgemäß seien.
  • BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 325/07

    Mangelnde Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde aufgrund der Rspr des

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - X R 57/06
    Sowohl die gegen das Senatsurteil in BFHE 216, 47, BStBl II 2007, 574 gerichtete Verfassungsbeschwerde als auch die von den Klägern in ihrer Klagebegründung vom 4. November 2002 genannte Verfassungsbeschwerde 2 BvR 587/01 sind vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen worden (BVerfG-Beschlüsse vom 25. Februar 2008 2 BvR 325/07, HFR 2008, 753 und 2 BvR 587/01, HFR 2008, 750).
  • BFH, 21.07.2004 - X R 72/01

    Kinderbetreuungskosten; Rentenversicherungsbeiträge keine vorweggenommenen WK

  • EuGH, 09.11.2006 - C-520/04

    Turpeinen - Freizügigkeit - Einkommensteuer - Ruhegehalt - Höhere Besteuerung von

  • BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 587/01

    Verfassungsmäßigkeit der sogenannten übergreifenden Kürzung des Vorwegabzugs gem

  • BFH, 15.10.2008 - X B 60/07

    Nichtaufhebung des FG-Urteils trotz Änderungsbescheids im Beschwerdeverfahren -

  • BFH, 25.11.2008 - X B 185/08

    Anspruch auf rechtliches Gehör

  • EuGH, 14.02.1995 - C-279/93

    Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht

  • EuGH, 28.01.1992 - C-204/90

    Bachmann / Belgischer Staat

  • EuGH, 21.09.1999 - C-307/97

    Saint-Gobain ZN

  • EuGH, 11.08.1995 - C-80/94

    Wielockx / Inspecteur der directe belastingen

  • EuGH, 05.07.2005 - C-376/03

    D. - Steuerrecht - Vermögensteuer - Anspruch auf einen Freibetrag -

  • EuGH, 03.10.2002 - C-136/00

    Danner

  • EuGH, 22.12.2008 - C-282/07

    Truck Center - Niederlassungsfreiheit - Art. 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt

  • BFH, 09.05.1984 - VI R 63/80

    Kontoführungsgebühr für Gehaltskonto als Werbungskosten

  • EuGH, 15.09.2005 - C-464/02

    Kommission / Dänemark - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit

  • EuGH, 29.04.1999 - C-311/97

    Royal Bank of Scotland

  • FG Saarland, 21.06.2006 - 1 K 394/02

    Keine Abzugsfähigkeit von Umrechnungskosten bei Fremdwährungseinnahmen - keine

  • EuGH, 18.01.2007 - C-104/06

    Kommission / Schweden - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerrecht -

  • FG Düsseldorf, 10.07.2018 - 10 K 1964/17

    Bescheidänderung aufgrund Arbeitgeberbescheinigung über tatsächlich abgeführte

    Dies wird bei der umgekehrten Konstellation, in der die Vorsorgeaufwendungen aus steuerpflichtigen Einkünften stammen und zu steuerfreien Einkünften führen, deutlich Für diese Sachlage hat der BFH entschieden, dass im Ausland geleistete Sozialversicherungsbeiträge in dem durch § 10 Abs. 3 EStG vorgegebenen Rahmen im Inland abziehbar sind, obwohl sie zu künftigen nach dem DBA steuerfreien Alterseinkünften führen, da die Beiträge aus im Inland steuerpflichtigen Einkünften stammen (BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 X R 57/06, BStBl II 2009, 1000).
  • BFH, 18.04.2012 - X R 62/09

    Steuerrechtliche Berücksichtigung von ausländischen Sozialversicherungsbeiträgen

    Ob es sich um einen in- oder ausländischen Sozialversicherungsträger handelt, ist insoweit ohne Belang (vgl. Senatsurteil vom 24. Juni 2009 X R 57/06, BFHE 225, 421, BStBl II 2009, 1000).

    Für diese Sachlage hat der erkennende Senat entschieden, dass im Ausland geleistete Sozialversicherungsbeiträge in dem durch § 10 Abs. 3 EStG vorgegebenen Rahmen im Inland abziehbar sind, obwohl sie zu künftigen nach dem DBA steuerfreien Alterseinkünften führen, da die Beiträge aus im Inland steuerpflichtigen Einkünften stammen (Senatsurteil vom 24. Juni 2009 X R 57/06, BFHE 225, 421, BStBl II 2009, 1000).

  • BFH, 14.07.2010 - X R 37/08

    Steuerliche Behandlung dänischer Altersrenten im Rahmen des

    Dieser Ansatz entspricht der sog. isolierenden Betrachtungsweise, die der erkennende Senat auch der Prüfung zugrunde gelegt hat, ob die Vorschriften in Bezug auf die steuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen einen Steuerpflichtigen dadurch diskriminieren, dass der Sonderausgabenabzug unabhängig davon gewährt wird, dass die künftigen Renten einem steuerlich ungünstigeren Steuerregime eines anderen Mitgliedstaates unterworfen werden (vgl. Senatsurteil vom 24. Juni 2009 X R 57/06, BFHE 225, 421, BStBl II 2009, 1000, unter II.2.b bb).
  • FG Köln, 09.08.2018 - 11 K 2738/14

    Einkommensteuer: Besteuerung der Auszahlung aus einem US-amerikanischen

    Auch die Rechtsprechung habe eine steuerliche Doppelbelastung, die sich aus einer fehlenden Harmonisierung der jeweiligen nationalen Steuersysteme ergeben könne, in mehreren Entscheidungen als Folge einer gestörten intertemporalen Korrespondenz hingenommen (Hinweis auf FG Köln, Urteil vom 29. März 2012 6 K 1101/08, EFG 2012, 1675, Urteil des FG Baden-Württemberg vom 24. September 2009 3 K 4130/08, EFG 2010, 780, und BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 X R 57/06, BStBl II 2009, 1000).
  • BFH, 03.12.2009 - VI R 4/08

    Umrechnung von Arbeitslohn in fremder Währung

    Damit einhergehende Kosten und Gebühren sind der privaten Lebensführung zuzuordnen und dürfen daher bei der Bemessung der zugeflossenen Einnahmen im Rahmen der Einkünfteermittlung nicht berücksichtigt werden (BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 X R 57/06, BFHE 225, 421, BStBl II 2009, 1000).
  • FG Baden-Württemberg, 24.09.2009 - 3 K 4130/08

    Bezüge aus Schweizer Pensionskassen - Abgrenzung zwischen Ruhegehalt aus einem

    Insbesondere wird die insoweit allein in Betracht kommende und in Art. 39 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG) geregelte Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht beeinträchtigt (vgl. hierzu auch: BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 X R 57/06, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, juris, zu II. 2. a und b).

    Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen der Mitgliedstaaten in diesem Bereich kann eine solche Verlegung für den Bürger je nach dem Einzelfall mehr oder weniger vorteilhaft bzw. nachteilig sein (vgl. in diesem Sinne: EuGH-Urteile in DStR 2009, 373, Rdnr. 35; vom 15. Juli 2004, Lindfors, Rs. C-365/02, Slg. 2004, I-7183, Rdnr. 34, und vom 12. Juli 2005, Schempp, Rs. C-403/03, Slg. 2005, I-6421, Rdnr. 45; BFH-Urteil X R 57/06 betreffend eine in der Bundesrepublik Deutschland wohnende und in Frankreich arbeitende Grenzgängerin).

  • FG Niedersachsen, 28.09.2016 - 3 K 169/15

    Abzug inländischer Altersvorsorgeaufwendungen als beschränkt abziehbare

    Für diese Sachlage hat der BFH entschieden, dass im Ausland geleistete Sozialversicherungsbeiträge in dem durch § 10 Abs. 3 EStG vorgegebenen Rahmen im Inland abziehbar sind, obwohl sie zu künftigen nach dem DBA steuerfreien Alterseinkünften führen, da die Beiträge aus im Inland steuerpflichtigen Einkünften stammen (Urteil vom 24. Juni 2009 X R 57/06, BFHE 225, 421, BStBl II 2009, 1000).
  • FG München, 07.06.2016 - 12 K 734/16

    Erhöhung der Einnahmen aus einer nichtselbständigen Tätigkeit durch das Finanzamt

    Denn nach dieser Bestimmung hat bei Anwendung des Abkommens durch einen Vertragsstaat, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert, jeder nicht anders definierte Ausdruck die Bedeutung, die ihm nach dem Recht dieses Staates über die Steuern zukommt, welche Gegenstand des Abkommens sind (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 X R 57/06, BStBl II 2009, 1000, im Verhältnis zur Schweiz).

    Die Mitgliedstaaten verfügen über eine gewisse Autonomie im Bereich des Einkommensteuerrechts und sind deshalb nicht verpflichtet, ihr eigenes Steuersystem den verschiedenen Steuersystemen der anderen Mitgliedstaaten anzupassen, um jede aus der parallelen Ausübung ihrer Besteuerungsbefugnisse denkbare Doppelbesteuerung zu beseitigen (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 X R 57/06, BStBl II 2009, 1000).

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.01.2017 - 5 K 1463/14

    Beiträge an die inländische Rentenversicherung als Sonderausgaben

    In diesem Fall  - so der BFH unter Verweis auf das Urteil des X. BFH-Senats vom 24.06.2009 X R 57/06, BStBl II 2009, 1000 - seien im Ausland geleistete Sozialversicherungsbeiträge in dem durch § 10 Abs. 3 EStG vorgegebenen Rahmen im Inland abziehbar, obwohl sie zu künftigen nach dem DBA steuerfreien Alterseinkünften führten, da die Beiträge aus im Inland steuerpflichtigen Einkünften stammten.
  • FG Schleswig-Holstein, 08.04.2010 - 3 V 250/09

    Inländische Besteuerung der Pensionskassen-Beiträgen des dänischen Arbeitgebers -

    Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen der Mitgliedsstaaten im Bereich der Besteuerung der Bürger kann eine Verlegung des Wohnsitzes je nach dem Einzelfall mehr oder weniger vorteilhaft sein (vgl. BFH-Urteile vom 28. Mai 2009 VI R 27/06, BFHE 225, 377, BStBl II 2009, 857 und vom 24. Juni 2009 X R 57/06, BFHE 225, 421, BStBl II 2009, 1000).

    § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a und b EStG unterscheiden nicht, ob die Beiträge an in- oder ausländische Sozialversicherungsträger oder Pensionskassen geleistet wurden (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 X R 57/06, a.a.O.).

  • FG Baden-Württemberg, 10.03.2010 - 14 K 4048/08

    Besteuerung einer Auszahlung einer Schweizer Pensionskasse bei vorzeitigem

  • FG Baden-Württemberg, 24.09.2009 - 3 K 14/07

    Steuerfreiheit der monatlichen und der vom Reingewinn bestimmten

  • FG Baden-Württemberg, 11.12.2007 - 11 K 549/04

    Umrechnung von Grenzgängerlohn zum amtlichen Referenzkurs der Europäischen

  • FG Baden-Württemberg, 31.07.2013 - 14 K 2265/11

    Progressionsvorbehalt: Ermittlung der Einkünfte einer französischen Beamtin, kein

  • FG Baden-Württemberg, 31.07.2013 - 14 K 2141/11

    Bei der Ermittlung des besonderen Steuersatzes nach § 32b EStG zu

  • FG Baden-Württemberg, 24.09.2009 - 3 K 3034/07

    Keine Anwendung der Abwanderungsregelung nach Art. 4 Abs. 4 DBA-Schweiz bei

  • FG Baden-Württemberg, 23.10.2009 - 11 K 4308/08

    Besteuerung einer Auszahlung einer Schweizer Pensionskasse zur Förderung des

  • BFH, 30.08.2023 - X B 23/23

    Weitere Anwendung der Regelungen über den gesetzlichen Zinssatz (§ 233a i.V.m. §

  • FG München, 04.06.2019 - 12 K 1944/17

    Kindergeldanspruch für ein behindertes Kind

  • FG Baden-Württemberg, 08.12.2011 - 3 K 3835/11

    Keine Steuerbefreiung für Arbeitslohn, der von einem Grenzgänger zur Schweiz zur

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 29.04.2009 - I R 74/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1342
BFH, 29.04.2009 - I R 74/08 (https://dejure.org/2009,1342)
BFH, Entscheidung vom 29.04.2009 - I R 74/08 (https://dejure.org/2009,1342)
BFH, Entscheidung vom 29. April 2009 - I R 74/08 (https://dejure.org/2009,1342)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,1342) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    EStG 1997 i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, 2 und 3, § 7 Abs. 4 und 5

  • openjur.de

    Teilwertabschreibung bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Gültigkeit gesetzlich geregelter Restnutzungsdauer zur Geltendmachung einer Teilwertabschreibung auch bei beabsichtigter Veräußerung des Gebäudes vor Ablauf der gewöhnlichen Nutzungsdauer

  • Betriebs-Berater

    Bestimmung der verbleibenden Nutzungsdauer für die Teilwertabschreibung bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern

  • Judicialis

    EStG 1997 § 4 Abs. 1; ; EStG 1997 § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 1; ; EStG 1997 § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2; ; EStG 1997 § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3; ; EStG 1997 § 7 Abs. 4; ; EStG 1997 § 7 Abs. 5

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Teilwertabschreibung bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern

  • Der Betrieb

    Teilwertabschreibung auf Gebäude ? Ermittlung der Restnutzungsdauer ? Ermittlung nach den amtlichen AfA-Tabellen ? Bedeutung einer Veräußerungsabsicht für die Ermittlung der Restnutzungsdauer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • IWW (Kurzinformation)

    Bilanzierung - Teilwert-AfA bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern: BFH legt Kriterien fest

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Teilwertabschreibung bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Teilwertabschreibung bei mindestens während der halben Restnutzungsdauer des Wirtschaftsgutes andauerndem Wertverlust; Bestimmung der verbleibenden Nutzungsdauer bei Gebäuden nach den amtlichen AfA-Tabellen; Veräußerung des Wirtschaftsguts vor Ablauf seiner ...

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Teilwertabschreibung bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Teilwertabschreibung bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Teilwertabschreibung bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Wertminderung, Teilwertabschreibung, Wirtschaftsgut, Nutzungsdauer

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Teilwertabschreibung bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 6 Abs 1 Nr 1 S 2, HGB § 253 Abs 2, EStG § 5 Abs 1
    Nutzungsdauer; Teilwertabschreibung; Wertminderung; Wirtschaftsgut

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 225, 357
  • BB 2009, 1859
  • DB 2009, 1792
  • BStBl II 2009, 899
  • BStBl II 2010, 899
  • StB 2009, 337
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 14.03.2006 - I R 22/05

    Teilwertabschreibung auf abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

    Auszug aus BFH, 29.04.2009 - I R 74/08
    Nur ein Wertverlust, der mindestens während der halben Restnutzungsdauer des Wirtschaftsgutes andauert, ermöglicht bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern eine Teilwertabschreibung (Bestätigung des Senatsurteils vom 14. März 2006 I R 22/05, BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680).

    Auf die Revision des FA hob der Senat die erstinstanzliche Entscheidung mit Urteil vom 14. März 2006 I R 22/05 (BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680) auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das FG zurück.

    Wie der Senat in seinem Urteil in BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680 entschieden hat, ist in diesem Sinne von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen, wenn der Wert des Wirtschaftsgutes zum Bilanzstichtag mindestens für die halbe Restnutzungsdauer unter dem planmäßigen Restbuchwert liegt.

    Nur ein anhaltender Wertverlust ermöglicht bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern den Ausweis des niedrigeren Teilwerts, wobei als "anhaltend" eine Wertminderung anzusehen ist, die mindestens während der halben Restnutzungsdauer des Wirtschaftsguts andauert (Senatsurteil in BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680).

    Eine hiervon abweichende Auslegung liefe auch dem durch das Senatsurteil in BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680 beabsichtigten Zweck zuwider, die Voraussetzungen einer Teilwertabschreibung bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern anhand einfacher, im Besteuerungsverfahren handhabbarer Kriterien zu bestimmen.

  • BFH, 23.09.2008 - I R 47/07

    Abschreibungsdauer von Musterhäusern eines Fertighausherstellers - Abgrenzung von

    Auszug aus BFH, 29.04.2009 - I R 74/08
    Dementsprechend mindert sich die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nicht dadurch, dass der Steuerpflichtige das Wirtschaftsgut vor Beendigung seines technischen oder wirtschaftlichen Wertverzehrs veräußert (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18. September 2003 X R 54/01, BFH/NV 2004, 474, m.w.N.; vgl. auch Senatsurteil vom 23. September 2008 I R 47/07, BFHE 223, 56, dort zur tatsächlichen Nutzungsdauer und Nutzbarkeit eines zunächst als Musterhaus genutzten Gebäudes nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb).
  • BFH, 18.09.2003 - X R 54/01

    Wirtschaftliches Eigentum; Nutzungsdauer eines Gebäudes

    Auszug aus BFH, 29.04.2009 - I R 74/08
    Dementsprechend mindert sich die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nicht dadurch, dass der Steuerpflichtige das Wirtschaftsgut vor Beendigung seines technischen oder wirtschaftlichen Wertverzehrs veräußert (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18. September 2003 X R 54/01, BFH/NV 2004, 474, m.w.N.; vgl. auch Senatsurteil vom 23. September 2008 I R 47/07, BFHE 223, 56, dort zur tatsächlichen Nutzungsdauer und Nutzbarkeit eines zunächst als Musterhaus genutzten Gebäudes nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb).
  • FG Münster, 14.01.2005 - 9 K 1564/03

    Restnutzungsdauer; Abschreibung: Gebäude; Körperschaftsteuer 2000 und

    Auszug aus BFH, 29.04.2009 - I R 74/08
    Der dagegen gerichteten Klage gab das Finanzgericht (FG) Münster statt (Urteil vom 14. Januar 2005 9 K 1564/03 K,G, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 683).
  • FG Münster, 27.06.2008 - 9 K 3138/06

    Prüfung des Vorliegens einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung bei

    Auszug aus BFH, 29.04.2009 - I R 74/08
    Das FG Münster gab der Klage mit in EFG 2008, 1631 veröffentlichtem Urteil vom 27. Juni 2008 9 K 3138/06 K,G zum Teil statt.
  • BFH, 21.09.2011 - I R 89/10

    Teilwertabschreibung auf börsennotierte Aktien im Anlagevermögen bei

    Hinzu kommt, dass die Ansicht des erkennenden Senats nur börsennotierte Werte und damit keinesfalls die Gesamtheit aller von den Bewertungsregeln des § 6 Abs. 1 Nr. 2 oder Nr. 1 EStG 1997 n.F. erfassten Wirtschaftsgüter betrifft (vgl. z.B. zu Gebäuden sowie Fremdwährungsverbindlichkeiten BFH-Urteile in BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680; vom 29. April 2009 I R 74/08, BFHE 225, 357, BStBl II 2009, 899; vom 23. April 2009 IV R 62/06, BFHE 224, 564, BStBl II 2009, 778; Senatsurteil vom 8. Juni 2011 I R 98/10, BFH/NV 2011, 1758).
  • OLG Dresden, 09.02.2017 - 8 U 576/16

    Zulässigkeit der Erhebung einer Bilanznichtigkeitsklage durch den

    bb) Eine dauerhafte Wertminderung in diesem Sinne liegt vor, wenn der Wert des Wirtschaftsguts den planmäßigen Buchwert während eines erheblichen Teils der Nutzungsdauer im Unternehmen nicht erreichen wird (Baumbach/Hopt/Merkt, HGB, 37. Aufl., § 253 Rn. 15; Beck'scher Bilanzkommentar/Schubert u.a., 10. Aufl., § 253 Rn. 313; vgl. für abnutzbare Wirtschaftsgüter - BFH, BStBl. II 2009, 899).
  • BFH, 09.09.2010 - IV R 38/08

    Voraussichtlich dauernde Wertminderung als Voraussetzung einer

    Mit Urteil vom 29. April 2009 I R 74/08 (BFHE 225, 357, BStBl II 2009, 899) hat der I. Senat des BFH diese Rechtsprechung bestätigt.

    Dementsprechend hat der I. Senat des BFH in seinem Urteil in BFHE 225, 357, BStBl II 2009, 899 die Aussagen seines Urteils in BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680 dahin präzisiert, dass --wovon auch das BMF-Schreiben in BStBl I 2000, 372, Rz 6 ausgeht-- die verbleibende Nutzungsdauer von Gebäuden nach § 7 Abs. 4 und Abs. 5 EStG, bei anderen Wirtschaftsgütern grundsätzlich nach den amtlichen AfA-Tabellen zu bestimmen ist, und dies auch dann gilt, wenn der Steuerpflichtige beabsichtigt, das Wirtschaftsgut vor Ablauf seiner betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zu veräußern.

  • FG Münster, 16.01.2020 - 10 K 1848/16

    Einkommensteuer - Wie wirkt sich ein passiver steuerlicher Ausgleichsposten, der

    Die vorgenannte Rechtsprechung gilt auch für langlebige Wirtschaftsgüter und insbesondere Gebäude, bei denen die verbleibende Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 und Abs. 5 EStG zu bestimmen ist (vgl. BFH-Urteile vom 14.03.2006 I R 22/05, BStBl II 2006, 680; vom 29.4.2009 I R 74/08, BStBl II 2009, 899; vom 09.09.2010 IV R 38/08, BFH/NV 2011, 423).

    In den Entscheidungen in BStBl II 2009, 899 und in BFH/NV 2011, 423 hat der BFH nämlich auch für Fälle, in denen der Steuerpflichtige zum Bilanzstichtag beabsichtigte, das Grundstück zu veräußern bzw. es bis zur Bilanzaufstellung bereits zu einer solchen Veräußerung gekommen ist, allein die o.g. Rechenformel herangezogen.

  • FG München, 14.12.2020 - 7 K 1492/17

    Gewerbesteuerbefreiung von Pensionskassen

    In diesem Fall ist eine Teilwertabschreibung ebenfalls nur möglich, wenn der Teilwert mindestens während der Hälfte des betriebsgewöhnlichen Zeitraums unter seinem fortgeschriebenen Buchwert liegt (hierzu u.a. BFH-Urteil vom 29. April 2009 - I R 74/08, BFHE 225, 357, BStBl II 2009, 899).
  • FG Hessen, 10.09.2014 - 4 K 101/12

    Abbruchabsicht; Abbruchverpflichtung; Bilanzierung; Gebäude; Vollamortisation;

    Denn eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung liegt bei der AfA unterliegenden Wirtschaftsgütern nur vor, wenn der Teilwert mindestens während der Hälfte des betriebsgewöhnlichen Zeitraums unter seinem fortgeschriebenen Buchwert liegt (BFH-Urteil vom 29. April 2009 - I R 74/08 -, BFHE 225, 357, BStBl II 2009, 899).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 28.05.2009 - VI R 27/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1186
BFH, 28.05.2009 - VI R 27/06 (https://dejure.org/2009,1186)
BFH, Entscheidung vom 28.05.2009 - VI R 27/06 (https://dejure.org/2009,1186)
BFH, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - VI R 27/06 (https://dejure.org/2009,1186)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,1186) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    EStG § 3 Nr. 62; EG Art. 39, Art 43, Art. 49

  • openjur.de

    Zukunftssicherungsleistungen eines inländischen Arbeitgebers für unbeschränkt steuerpflichtigen schwedischen Arbeitnehmer auf vertraglicher Grundlage an niederländische und schwedische Versicherungsunternehmen nicht nach § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG von der Steuer befreit

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 3 Nr. 62; EG Art. 39, Art 43, Art. 49

  • riw-online.de

    Steuerpflicht für an eine ausländische Versicherung gezahlte Zusatzversorgungsleistungen zur Altersversorgung

  • Betriebs-Berater

    Zukunftssicherungsleistungen eines inländischen Arbeitgebers

  • Judicialis

    EG Art. 39; ; EG Art. 43; ; EG Art. 49; ; FGO § 126 Abs. 2; ; EStG § 3 Nr. 62 S. 1; ; EStG § 38 Abs. 3 S. 1; ; EStG § 41a Abs. 1 S. 1 Nr. 2; ; EStG § 42d Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    Zukunftssicherungsleistungen eines inländischen Arbeitgebers für einen unbeschränkt steuerpflichtigen schwedischen Arbeitnehmer als Arbeitslohn i.S.d. Einkommensteuergesetz; EU-Rechtskonformität des § 3 Nr. 62 EStG

  • datenbank.nwb.de

    Zukunftssicherungsleistungen eines inländischen Arbeitgebers für unbeschränkt steuerpflichtigen schwedischen Arbeitnehmer nicht nach § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG von der Steuer befreit

  • Der Betrieb

    Steuerpflicht von Zukunftssicherungsleistungen an ausländische Versicherungsunternehmen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Steuerfreiheit von Zukunftssicherungsleistungen auf vertraglicher Grundlage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Arbeitgeber und die europäische Altersvorsorge

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zukunftssicherungsleistungen eines inländischen Arbeitgebers für einen unbeschränkt steuerpflichtigen schwedischen Arbeitnehmer als Arbeitslohn i.S.d. Einkommensteuergesetz; EU-Rechtskonformität des § 3 Nr. 62 EStG

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Vertragliche Zukunftssicherungsleistungen steuerpflichtig

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Zukunftssicherungsleistungen eines inländischen Arbeitgebers für ausländische Arbeitnehmer als steuerbarer Arbeitslohn

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 3 Nr 62, EStG § 8 Abs 2, EStG § 19 Abs 1 Nr 1, EG Art 39, EG Art 234
    Arbeitnehmerfreizügigkeit; Arbeitslohn; Ausländer; Nachteilsausgleich; Zukunftsicherung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 225, 377
  • NZA 2009, 1082
  • BB 2009, 1891
  • DB 2009, 2468
  • BStBl II 2009, 857
  • BStBl II 2010, 857
  • StB 2009, 337
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 22.07.2008 - VI R 56/05

    Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zu Versicherungsbeiträgen an eine

    Auszug aus BFH, 28.05.2009 - VI R 27/06
    Leistungen, die aufgrund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht erbracht werden, sind dagegen nicht steuerbefreit (vgl. Senatsurteile in BFHE 206, 158, BStBl II 2004, 1014; vom 13. September 2007 VI R 16/06, BFHE 219, 58, BStBl II 2008, 394; vom 18. Dezember 2007 VI R 13/05, BFH/NV 2008, 794; vom 22. Juli 2008 VI R 56/05, BFHE 222, 442, BStBl II 2008, 894).

    Unerheblich ist auch, ob der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge aufgrund inländischer oder ausländischer Gesetze entrichten muss, so dass eine direkte oder unmittelbare Diskriminierung offenkundig nicht vorliegt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 222, 442, BStBl II 2008, 894, und in BFHE 206, 158, BStBl II 2004, 1014).

    Denn die Vorschrift enthält keine Anforderungen, die faktisch nur inländische Anbieter von Zukunftssicherungsleistungen erfüllen könnten oder ansonsten geeignet wären, die Tätigkeit des Leistenden im Sinne der Rechtsprechung des EuGH zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 222, 442, BStBl II 2008, 894).

  • BFH, 18.05.2004 - VI R 11/01

    Arbeitgeberbeiträge an eine französische Sozialversicherung

    Auszug aus BFH, 28.05.2009 - VI R 27/06
    Das gilt auch, wenn die Verpflichtung auf ausländischen Gesetzen beruht (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Mai 2004 VI R 11/01, BFHE 206, 158, BStBl II 2004, 1014, m.w.N.).

    Leistungen, die aufgrund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht erbracht werden, sind dagegen nicht steuerbefreit (vgl. Senatsurteile in BFHE 206, 158, BStBl II 2004, 1014; vom 13. September 2007 VI R 16/06, BFHE 219, 58, BStBl II 2008, 394; vom 18. Dezember 2007 VI R 13/05, BFH/NV 2008, 794; vom 22. Juli 2008 VI R 56/05, BFHE 222, 442, BStBl II 2008, 894).

    Unerheblich ist auch, ob der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge aufgrund inländischer oder ausländischer Gesetze entrichten muss, so dass eine direkte oder unmittelbare Diskriminierung offenkundig nicht vorliegt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 222, 442, BStBl II 2008, 894, und in BFHE 206, 158, BStBl II 2004, 1014).

  • FG Düsseldorf, 06.04.2006 - 15 K 3630/04

    Zukunftssicherungsleistungen; Lebensversicherungen; EU-Niederlassungsfreiheit;

    Auszug aus BFH, 28.05.2009 - VI R 27/06
    Das Finanzgericht (FG) wies die nach § 46 der Finanzgerichtsordnung (FGO) erhobene Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 1495 veröffentlichten Gründen ab.

    das Urteil des FG Düsseldorf vom 6. April 2006 15 K 3630/04 H (L) und die Haftungsbescheide vom 20. Januar 2005 und vom 12. August 2003 aufzuheben, hilfsweise.

    das Urteil des FG Düsseldorf vom 6. April 2006 15 K 3630/04 H (L) und die Haftungsbescheide vom 20. Januar 2005 und vom 12. August 2003 aufzuheben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG zurückzuverweisen, hilfsweise.

  • EuGH, 06.12.2007 - C-298/05

    Columbus Container Services - Art. 43 EG und 56 EG - Einkommen- und

    Auszug aus BFH, 28.05.2009 - VI R 27/06
    Im Übrigen sind die Mitgliedstaaten beim gegenwärtigen Entwicklungsstand des Gemeinschaftsrechts nicht verpflichtet, ihr eigenes Steuersystem den verschiedenen Steuersystemen der anderen Mitgliedstaaten anzupassen, um namentlich die sich aus der parallelen Ausübung ihrer Besteuerungsbefugnisse ergebende Doppelbesteuerung zu beseitigen (EuGH-Urteile vom 12. Februar 2009, Margarete Block, Rs. C-67/08, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2009, 373, Rdnr. 31; vom 6. Dezember 2007, Columbus Container Services, Rs. C-298/05, Slg. 2007, I-10451, Rdnr. 43).

    Im Übrigen sollen die Vertragsbestimmungen über die Niederlassungsfreiheit lediglich die Inländerbehandlung im Aufnahmemitgliedstaat sichern (EuGH-Urteil in Slg. 2007, I-10451, Rdnr. 33).

  • EuGH, 12.02.2009 - C-67/08

    Block - Kapitalverkehrsfreiheit - Art. 56 EG und 58 EG - Erbschaftsteuer -

    Auszug aus BFH, 28.05.2009 - VI R 27/06
    Im Übrigen sind die Mitgliedstaaten beim gegenwärtigen Entwicklungsstand des Gemeinschaftsrechts nicht verpflichtet, ihr eigenes Steuersystem den verschiedenen Steuersystemen der anderen Mitgliedstaaten anzupassen, um namentlich die sich aus der parallelen Ausübung ihrer Besteuerungsbefugnisse ergebende Doppelbesteuerung zu beseitigen (EuGH-Urteile vom 12. Februar 2009, Margarete Block, Rs. C-67/08, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2009, 373, Rdnr. 31; vom 6. Dezember 2007, Columbus Container Services, Rs. C-298/05, Slg. 2007, I-10451, Rdnr. 43).

    Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen der Mitgliedstaaten in diesem Bereich kann eine solche Verlegung für den Bürger je nach dem Einzelfall mehr oder weniger vorteilhaft sein (vgl. in diesem Sinne EuGH-Urteile in DStR 2009, 373, Rdnr. 35; vom 15. Juli 2004, Lindfors, Rs. C-365/02, Slg. 2004, I-7183, Rdnr. 34, und vom 12. Juli 2005, Schempp, Rs. C-403/03, Slg. 2005, I-6421, Rdnr. 45).

  • BFH, 13.09.2007 - VI R 16/06

    Steuerfreiheit von Arbeitgeberleistungen aufgrund eines für allgemeinverbindlich

    Auszug aus BFH, 28.05.2009 - VI R 27/06
    Leistungen, die aufgrund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht erbracht werden, sind dagegen nicht steuerbefreit (vgl. Senatsurteile in BFHE 206, 158, BStBl II 2004, 1014; vom 13. September 2007 VI R 16/06, BFHE 219, 58, BStBl II 2008, 394; vom 18. Dezember 2007 VI R 13/05, BFH/NV 2008, 794; vom 22. Juli 2008 VI R 56/05, BFHE 222, 442, BStBl II 2008, 894).

    Die Klägerin hat die Beiträge für die von ihr beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer auch nicht aufgrund einer --für allgemeinverbindlich erklärten (vgl. BFH-Urteil in BFHE 219, 58, BStBl II 2008, 394)-- tarifvertraglichen Verpflichtung an die Q-Ltd. abgeführt.

  • EuGH, 12.07.2005 - C-403/03

    Schempp - Unionsbürgerschaft - Artikel 12 EG und 18 EG - Einkommensteuer -

    Auszug aus BFH, 28.05.2009 - VI R 27/06
    Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen der Mitgliedstaaten in diesem Bereich kann eine solche Verlegung für den Bürger je nach dem Einzelfall mehr oder weniger vorteilhaft sein (vgl. in diesem Sinne EuGH-Urteile in DStR 2009, 373, Rdnr. 35; vom 15. Juli 2004, Lindfors, Rs. C-365/02, Slg. 2004, I-7183, Rdnr. 34, und vom 12. Juli 2005, Schempp, Rs. C-403/03, Slg. 2005, I-6421, Rdnr. 45).
  • EuGH, 15.07.2004 - C-365/02

    Lindfors

    Auszug aus BFH, 28.05.2009 - VI R 27/06
    Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen der Mitgliedstaaten in diesem Bereich kann eine solche Verlegung für den Bürger je nach dem Einzelfall mehr oder weniger vorteilhaft sein (vgl. in diesem Sinne EuGH-Urteile in DStR 2009, 373, Rdnr. 35; vom 15. Juli 2004, Lindfors, Rs. C-365/02, Slg. 2004, I-7183, Rdnr. 34, und vom 12. Juli 2005, Schempp, Rs. C-403/03, Slg. 2005, I-6421, Rdnr. 45).
  • EuGH, 21.02.2006 - C-152/03

    DIE DEUTSCHE REGELUNG, NACH DER DIE BERÜCKSICHTIGUNG "NEGATIVER EINKÜNFTE" AUS

    Auszug aus BFH, 28.05.2009 - VI R 27/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH sollen sämtliche Vertragsbestimmungen über die Freizügigkeit den Gemeinschaftsangehörigen die Ausübung beruflicher Tätigkeiten aller Art im Gebiet der Europäischen Gemeinschaft erleichtern und stehen Maßnahmen entgegen, die die Gemeinschaftsangehörigen benachteiligen könnten, wenn sie im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben wollen (vgl. u.a. Urteile vom 16. Oktober 2008, Renneberg, Rs. C-527/06, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2009, 83; vom 13. November 2003, Schilling und Fleck-Schilling, Rs. C-209/01, Slg. 2003, I-13389, Rdnr. 24; vom 21. Februar 2006, Ritter-Coulais, Rs. C-152/03, Slg. 2006, I-1711, Rdnr. 33; vom 18. Juli 2007, Lakebrink und Peters-Lakebrink, Rs. C-182/06, Slg. I-2007, I-6705, Rdnr. 17).
  • EuGH, 13.11.2003 - C-209/01

    Schilling und Fleck-Schilling

    Auszug aus BFH, 28.05.2009 - VI R 27/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH sollen sämtliche Vertragsbestimmungen über die Freizügigkeit den Gemeinschaftsangehörigen die Ausübung beruflicher Tätigkeiten aller Art im Gebiet der Europäischen Gemeinschaft erleichtern und stehen Maßnahmen entgegen, die die Gemeinschaftsangehörigen benachteiligen könnten, wenn sie im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben wollen (vgl. u.a. Urteile vom 16. Oktober 2008, Renneberg, Rs. C-527/06, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2009, 83; vom 13. November 2003, Schilling und Fleck-Schilling, Rs. C-209/01, Slg. 2003, I-13389, Rdnr. 24; vom 21. Februar 2006, Ritter-Coulais, Rs. C-152/03, Slg. 2006, I-1711, Rdnr. 33; vom 18. Juli 2007, Lakebrink und Peters-Lakebrink, Rs. C-182/06, Slg. I-2007, I-6705, Rdnr. 17).
  • EuGH, 16.10.2008 - C-527/06

    BEI DER BERECHNUNG DES STEUERPFLICHTIGEN EINKOMMENS IM

  • EuGH, 18.07.2007 - C-182/06

    Lakebrink und Peters-Lakebrink - Art. 39 EG - Einkommensteuer für Gebietsfremde -

  • BFH, 18.12.2007 - VI R 13/05

    Krankenkassenbeiträge von Grenzgängern zur Schweiz

  • BGH, 06.11.1991 - XII ZR 240/90

    Umdeutung einer Zahlungsklage auf Unterhalt in Abänderungsklage

  • BFH, 15.04.1996 - VI R 98/95

    Zurückverweisung an Vollsenat oder Einzelrichter

  • BFH, 30.06.2011 - VI R 37/09

    Zuflusszeitpunkt verbilligter Arbeitnehmeraktien - Erlangung der wirtschaftlichen

    a) Die Feststellung und Auslegung ausländischen Rechts obliegt grundsätzlich dem FG (vgl. Senatsurteile vom 28. Mai 2009 VI R 27/06, BFHE 225, 377, BStBl II 2009, 857; vom 15. April 1996 VI R 98/95, BFHE 180, 509, BStBl II 1996, 478, m.w.N.).
  • BFH, 13.02.2020 - VI R 20/17

    Beiträge des österreichischen Arbeitgebers an eine österreichische betriebliche

    Soweit die Leistungen aus der BV-Kasse wegen der "nachgelagerten" Besteuerung der Abfertigung (neu) in Österreich sowohl bei der Einzahlung der Beiträge (in Deutschland) als auch bei der Auszahlung (in Österreich) als "Arbeitslohn" versteuert werden müssten, stellt sich die mögliche Mehrbelastung eines nach Österreich zurückkehrenden Arbeitnehmers lediglich als Folge einer fehlenden Harmonisierung der jeweiligen nationalen Steuersysteme dar, die schon deshalb keine Diskriminierung bewirkt, weil die Ungleichbehandlung auf Maßnahmen unterschiedlicher Hoheitsträger beruht (s. Senatsurteil vom 28.05.2009 - VI R 27/06, BFHE 225, 377, BStBl II 2009, 857, Rz 23, m.w.N.).
  • BFH, 12.01.2011 - I R 49/10

    Besteuerungsrecht für Bezüge nach dem sog. Blockmodell im Rahmen der

    Freiwillige Zuschüsse zu einer Krankenversicherung, die ein inländischer Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer für dessen Versicherung in der französischen gesetzlichen Krankversicherung ("CPAM") leistet, sind nicht nach § 3 Nr. 62 EStG 2002 steuerfrei (Anschluss an BFH-Urteile vom 18. Mai 2004 VI R 11/01, BFHE 206, 158, BStBl II 2004, 1014; vom 28. Mai 2009 VI R 27/06, BFHE 225, 377, BStBl II 2009, 857).

    Auch der vom (früheren) Arbeitgeber gezahlte Zuschuss zur Krankenversicherung ist als Arbeitslohn i.S. von § 19 i.V.m. § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG 2002 (z.B. Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 28. Mai 2009 VI R 27/06, BFHE 225, 377, BStBl II 2009, 857) beschränkt steuerpflichtig; er ist nicht gemäß § 3 Nr. 62 EStG 2002 steuerbefreit.

    Gleiches gilt für die unionsrechtliche Beurteilung, durch die das FG die einschlägigen Urteile des BFH vom 18. Mai 2004 VI R 11/01 (BFHE 206, 158, BStBl II 2004, 1014) sowie in BFHE 225, 377, BStBl II 2009, 857 bestätigt hat.

  • FG Schleswig-Holstein, 08.04.2010 - 3 V 250/09

    Inländische Besteuerung der Pensionskassen-Beiträgen des dänischen Arbeitgebers -

    Diese Vorschrift ist auch anzuwenden, wenn die Verpflichtung auf ausländischen Gesetzen beruht (vgl. BFH-Urteil vom 28. Mai 2009 VI R 27/06, BFHE 225, 377, BStBl II 2009, 857).

    Leistungen, die aufgrund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht erbracht werden, etwa auf tarifvertraglicher Grundlage, sind dagegen nicht steuerbefreit (vgl. BFH-Urteile vom 28. Mai 2009, VI R 27/06, BFHE 225, 377; BStBl II 2009, 857; und vom 07. Mai 2009 VI R 8/07, a.a.O.).

    Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen der Mitgliedsstaaten im Bereich der Besteuerung der Bürger kann eine Verlegung des Wohnsitzes je nach dem Einzelfall mehr oder weniger vorteilhaft sein (vgl. BFH-Urteile vom 28. Mai 2009 VI R 27/06, BFHE 225, 377, BStBl II 2009, 857 und vom 24. Juni 2009 X R 57/06, BFHE 225, 421, BStBl II 2009, 1000).

    Die mögliche Mehrbelastung eines nach Dänemark zurückkehrenden Arbeitnehmers stellt sich lediglich als Folge einer fehlenden Harmonisierung der jeweiligen nationalen Steuersysteme dar, die schon deshalb keine Diskriminierung bewirkt, weil die Ungleichbehandlung auf Maßnahmen unterschiedlicher Hoheitsträger beruht und die Mitgliedsstaaten, wie dargelegt, nicht verpflichtet sind, ihr eigenes Steuersystem in verschiedenen Steuersystemen der anderen Mitgliedsstaaten anzupassen (vgl. BFH-Urteil vom 28. Mai 2009 VI R 27/06 a.a.O.).

    Dadurch, dass § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG die Steuerbefreiung nur für solche Zukunftssicherungsleistungen vorsieht, die aufgrund einer materiell gesetzlichen Verpflichtung erbracht werden, erfolgt keine Benachteiligung ausländischer Arbeitnehmer, weil diese Vorschrift nicht nach der Nationalität des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers differenziert (vgl. BFH-Urteil vom 28. Mai 2009, VI R 27/06, a.a.O.).

  • BFH, 01.12.2010 - IV R 18/09

    Keine Gewerbesteuerfreiheit eines nicht staatlichen Lotterieveranstalters -

    aa) Die Vertragsbestimmungen über die Niederlassungsfreiheit sollen lediglich die Inländerbehandlung im Aufnahmemitgliedstaat sichern (z.B. EuGH-Urteil vom 6. Dezember 2007 C-298/05, Slg. 2007, I-10451, Rdnr. 33; BFH-Urteil vom 28. Mai 2009 VI R 27/06, BFHE 225, 377, BStBl II 2009, 857, unter II.2.b der Gründe).
  • FG Baden-Württemberg, 24.09.2009 - 3 K 4130/08

    Bezüge aus Schweizer Pensionskassen - Abgrenzung zwischen Ruhegehalt aus einem

    Soweit hiernach ausländisches Recht festzustellen und auszulegen ist, obliegt diese Verpflichtung dem Finanzgericht als Tatsachengericht (BFH-Urteile vom 28. Mai 2009 VI R 27/06, DStR 2009, 1845, zu II. 1. a; in BFHE 206, 158, BStBl II 2004, 1014, zu II. 1. e; Senatsurteil vom 12. Dezember 2007 3 K 141/07 -rechtskräftig- juris, Entscheidungsgründe zu 1. a).

    Die Mehrbelastung eines in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehrenden Arbeitnehmers -wie im Falle der Klägerin- stellt sich lediglich als Folge einer fehlenden Harmonisierung der jeweiligen nationalen Steuersysteme dar, die schon deshalb keine Diskriminierung bewirkt, weil die Ungleichbehandlung auf Maßnahmen unterschiedlicher Hoheitsträger beruht (vgl. Wernsmann, in: Schulze/Zuleeg, Europarecht, Handbuch für die deutsche Rechtspraxis, 2006, § 30 Rz 88; BFH-Urteil vom 28. Mai 2009 VI R 27/06, DStR 2009, 1845, zu II. 2.).

  • FG Baden-Württemberg, 18.11.2010 - 3 K 273/07

    Zur Arbeitslohnqualität von Arbeitgeberbeiträgen für die Zukunftssicherung eines

    Welche Verpflichtung besteht, muss ggf. auf der Grundlage ausländischen Rechts entschieden werden (BFH-Urteile vom 28. Mai 2009 VI R 27/06, BStBl II 2009, 857; vom 18. Mai 2004 VI R 11/01, BStBl II 2004, 1014; vom 16. Oktober 2002 XI R 75/00, BStBl II 2003, 286; BFH-Beschlüsse vom 1. März 2005 IX B 235/02, BFH/NV 2005, 1332; zu VI R 97/92 n.v.; Bergkemper in: Herrmann/Heuer/Raupach, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, EStG § 3 Nr. 62 Anm. 2 [E 4 Abs. 2], mit weiteren Nachweisen).

    c) Die hiernach erforderliche Feststellung und Auslegung ausländischen (Schweizer) Rechts obliegt grundsätzlich dem Finanzgericht als Tatgericht (BFH-Urteil in BStBl II 2009, 857 , zu II. 1. a; vgl. zu den Einschränkungen: BSG-Urteile vom 21. Juli 2009 B 7/7a AL 36/07 R, juris; vom 18. Dezember 2008 B 11 AL 32/07 R, juris, Entscheidungsgründe zu 3. a).

  • FG Baden-Württemberg, 08.12.2011 - 3 K 3835/11

    Keine Steuerbefreiung für Arbeitslohn, der von einem Grenzgänger zur Schweiz zur

    1.a) Ob eine Verpflichtung des Arbeitgebers im Sinne des § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG 2002 besteht, muss ggf. -wie z.B.im Streitfall- auf der Grundlage ausländischen Rechts entschieden werden (BFH-Entscheidungen vom 28. Mai 2009 VI R 27/06, BStBl II 2009, 857; vom 18. Mai 2004 VI R 11/01, BStBl II 2004, 1014; vom 16. Oktober 2002 XI R 75/00, BStBl II 2003, 286; vom 1. März 2005 IX B 235/02, BFH/NV 2005, 1332; vom 15. Juli 1993 VI R 97/92, n.v.; Bergkemper in: Herrmann/Heuer/Raupach, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, EStG § 3 Nr. 62 Anm. 2 [E 4 Abs. 2], mit weiteren Nachweisen).

    Auch eine fehlende (deutsche) gesetzliche Verpflichtung eines im Inland ansässigen Arbeitgebers zur Leistung von Beiträgen zu einer Krankenpflegversicherung bzw. von Zuschüssen würde der Steuerfreiheit der diesbezüglichen Lohnzuwendung bei einem (inländischen wie auch bei einem ausländischen) Arbeitnehmer entgegenstehen (vgl. im vorliegenden Zusammenhang: BFH-Urteil in BStBl II 2009, 857).

    Diese sich daraus ergebende Mehrbelastung des Klägers in Gestalt eines höheren steuerpflichtigen Arbeitslohns (wegen des Fehlens eines steuerfreien Beitrags [Zuschusses] seiner Arbeitgeberin zur Krankenpflegeversicherung) stellt sich daher als Folge der fehlenden Harmonisierung der jeweiligen nationalen Sozialversicherungs- und Steuersysteme dar, die schon deshalb keine Diskriminierung bewirkt, weil die Ungleichbehandlung auf Maßnahmen unterschiedlicher Hoheitsträger beruht (BFH-Urteil in BStBl II 2009, 857 mit weiteren Nachweisen; BSG-Urteil vom 6. Oktober 2010, Grimme, B 12 KR 20/09 R, SozR 4-0000, juris; Fuchs, Europäisches Sozialrecht, 5. Aufl., Einführung Rn. 60; a.A.: Tz. 3.25 ff. des Gutachtens).

  • FG München, 21.05.2010 - 8 K 3773/07

    Altersteilzeit-Bezüge als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit -

    a) Der gezahlte Zuschuss ist unstreitig Arbeitslohn (z.B. BFH-Urteil vom 28. Mai 2009 VI R 27/06, BFHE 225, 377, BStBl II 2009, 857).

    e) Anhaltspunkte für einen Gleichheitsverstoß oder eine europarechtswidrige Diskriminierung sind nicht ersichtlich (vgl. BFH in BFHE 206, 158; BFH-Urteil vom 28. Mai 2009 VI R 27/06, BFHE 225, 377, BStBl II 2009, 857).

  • FG Baden-Württemberg, 28.04.2010 - 3 K 4156/08

    Qualifizierung der anstelle einer Alterrente ausgezahlten Kapitalabfindung einer

    a) Die Vorschrift des § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG 2005 findet auch dann Anwendung, wenn die Verpflichtung auf ausländischen Gesetzen beruht (BFH-Urteile vom 28. Mai 2009 VI R 27/06, BStBl II 2009, 857; 18. Mai 2004 VI R 11/01, BFHE 206, 158, BStBl II 2004, 1014, mit weiteren Nachweisen).
  • FG Baden-Württemberg, 24.09.2009 - 3 K 14/07

    Steuerfreiheit der monatlichen und der vom Reingewinn bestimmten

  • BFH, 01.12.2010 - IV R 39/07

    Keine Gewerbesteuerfreiheit eines nicht staatlichen Lotterieveranstalters -

  • FG Thüringen, 22.04.2023 - 3 K 778/11

    Zuflusszeitpunkt verbilligter Arbeitnehmeraktien in Form sog. "restricted-Shares"

  • FG Baden-Württemberg, 12.09.2012 - 3 K 632/10

    Verlust des Grenzgängerstatus eines im Inland ansässigen Arbeitnehmers wegen

  • FG Baden-Württemberg, 23.04.2009 - 3 K 4/07

    Obligatorische Beiträge an schweizer Pensionskasse als steuerfreier Arbeitslohn

  • FG Baden-Württemberg, 10.03.2010 - 14 K 4048/08

    Besteuerung einer Auszahlung einer Schweizer Pensionskasse bei vorzeitigem

  • FG Hessen, 11.04.2011 - 10 K 1444/08

    Keine Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 62 EStG für aufgrund einer Regelung in der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht